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Staatsakt
Ein
Staatsakt
bezeichnet
eine rechtswirksame Handlung eines Staatsorgans, siehe
Hoheitsakt
.
eine feierliche Veranstaltung, die aus besonderen Anlässen vom Staat vorgenommen wird, siehe
Staatsakt (Veranstaltung)
ein Berliner Plattenlabel, siehe Staatsakt (Label)
Diese Seite ist eine
Begriffsklärung
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Quelle:
Artikel
Staatsakt
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser
Versionsgeschichte
Lizenz:
GFDL
Kategorien:
Lexikalischer Artikel
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