Staatsarchive (oder Landesarchive) sind staatliche Archive.
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In Deutschland sind Staatsarchive die Archive eines Bundeslandes. Ihnen ist gesetzlich die Aufgabe zugewiesen, die archivwürdigen Unterlagen (Urkunden, Akten, Karten, digitale Daten usw.) der Behörden ihres Gebiets (Archivsprengels) dauerhaft aufzubewahren.
Jedes Bundesland hat eine eigene Archivorganisation. In manchen Ländern gibt es ein so genanntes Hauptstaatsarchiv, in anderen ein so genanntes Landes(haupt)archiv. Zum Beispiel besteht das badische Generallandesarchiv Karlsruhe mit dieser Bezeichnung als eines der Staatsarchive in Baden-Württemberg fort. Kleinere Bundesländer haben nur ein Staatsarchiv, größere traditionell mehrere. In den letzten Jahren ist aber eine Tendenz zu beobachten, alle Staatsarchive eines Bundeslandes zu einer Institution (mit mehreren Standorten) zusammenzufassen. Sachsen-Anhalt hat als erstes die drei Landesarchive zu einem Landeshauptarchiv zusammengeschlossen, das über die drei Abteilungen Magdeburg (mit den Standorten Hegelstraße, Tessenowhalle und Wernigerode), Merseburg und Dessau verfügt. Diesem Beispiel folgten 2004 Nordrhein-Westfalen, 2005 auch der Freistaat Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.
In Österreich dient als zentrales Staatsarchiv das Österreichische Staatsarchiv, das in Wien seinen Sitz hat.
In der Schweiz sind Staatsarchive die Archive eines Kantons. Ihre Benennung ist allerdings, je nach kantonaler Tradition, unterschiedlich (Staatsarchiv, Landesarchiv, Kantonsarchiv sowie in den weiteren Landessprachen Archivio di Stato, Archives cantonales, Archives de l'Etat, Archives de la République et Canton).
Das Riksarkivet in Stockholm besteht seit 1618.