Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr (Repudiation) oder nur noch teilweise erfüllen zu wollen, oder die faktische Einstellung fälliger Zahlungen.
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Der Staatsbankrott war in der Geschichte auf folgende drei Ursachen zurückzuführen:
Ist ein Staat nicht mehr in der Lage, seine Staatsschulden zu bedienen oder die Zinszahlungen auf seine Verschuldung auf Grund seiner gesamtwirtschaftlichen Situation zu leisten, so tritt der Staatsbankrott ein. Dabei reicht es aus, dass der betreffende Staat nur einen Teil der Schuldzinsen bzw. der Staatsschuld nicht mehr bedient bzw. diese nicht mehr ablöst.
Ursachen waren meist
Der Staatsbankrott wegen Überschuldung stand bisher, historisch betrachtet, immer am Ende einer Reihe von Jahren oder Jahrzehnten einer Haushaltsnotlage, wo der Staat mehr Gelder ausgegeben hat, als er eingenommen hat. Diese Budgetdifferenzen wurden durch Neuverschuldung beim in- und ausländischen Bürger, Banken und Staaten freiwillig oder unfreiwillig gedeckt.
Während üblicherweise ein Regierungswechsel keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Staates hat, die Schulden, die unter den Vorgängerregierungen gemacht wurden, zu bedienen, kommt es gerade in revolutionären Situationen oder nach Regimewechseln vor, dass die neue Regierung die Legitimität der alten in Frage stellt und daher die Altschulden nicht mehr bedient.
Wichtige Beispiele sind
Mit dem Untergang eines Staates gehen dessen Verbindlichkeiten ggf. auf einen oder mehrere Nachfolgestaaten über.
Verlorene Kriege beschleunigten totale Staatsbankrotte zeitlich wesentlich. Allerdings nahm gerade nach dem Zweiten Weltkrieg in vielen Staaten die Staatsverschuldung auch in einer relativ langen Friedenszeit kontinuierlich zu, anfangs fast unmerklich, später, auch durch den Zinseszinseffekt verstärkt, in einer spürbaren Größenordnung.
Betroffen von Staatsbankrotten sind in erster Linie die Gläubiger des Staates, aber auch die Wirtschaft und die Bürger des Staates selbst.
Die sichtbarste Folge des Staatsbankrotts ist, dass die Gläubiger ihr an den Staat verliehenes Geld sowie die Zinsen darauf ganz oder teilweise verlieren.
Oft wird im Rahmen von internationalen Verhandlungen (z. B. das Londoner Schuldenabkommen 1953) ein teilweiser Schuldenerlass oder eine Umschuldung (z. B. die Brady Bonds der 80er Jahre) vereinbart. Diese Abkommen sichern die Rückzahlung von Teilbeträgen unter Verzicht auf die meisten Forderungen. Im Rahmen der Argentinien-Krise mussten die Gläubiger z. B. auf 75 % ihrer Forderungen verzichten.
Oftmals wird zwischen Forderungen inländischer Gläubiger und Forderungen ausländischer Gläubiger, Forderungen in eigener Währung und Forderungen in Fremdwährung sowie zwischen Forderungen privater und staatlicher ausländischer Geldgeber bezüglich der Regulierung unterschieden.
Mit dem Staatsbankrott entledigt sich der Staat seiner finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber seinen verschiedenen Gläubigern. Dies führt naturgemäß zu einer Entlastung des Staatshaushalts um die Höhe der Zinsen und Tilgungen.
Auf der anderen Seite ist mit dem Staatsbankrott immer auch ein Image- und Vertrauensverlust verbunden. Hierdurch ist der Staat zeitweise nicht mehr in der Lage, Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt vorzunehmen.
Praktisch bedeutet ein Staatsbankrott für den einzelnen Privatbürger immer eine drastische Abwertung seiner Geldvermögen, da die einheimischen Sparer meist ein bedeutender Gläubiger des Staates sind.
Gravierender aber sind die Folgen auf die Volkswirtschaft. Diese sind typischerweise
Eng verbunden mit dem Staatsbankrott und deshalb auch als verschleierter Staatsbankrott bezeichnet sind Maßnahmen des Staates, mit denen er seine Verbindlichkeiten zwar nominell erfüllt, dies jedoch mit entwertetem Geld. In diesem Fall drohen Hyperinflation und schließlich Währungsreform. Beide haben eine gleiche Ursache (die Überschuldung des Staates), beide vermindern die Schuldenlast des Staates auf die Gläubiger, und beide treten manchmal zeitlich hintereinander auf.
So kann eine Hyperinflation als eine spezielle Form oder als Maßnahme zur Verzögerung des Staatsbankrotts betrachtet werden.
Im Unterschied zu Privatunternehmen hat ein Staat eine Reihe von Möglichkeiten, einen Staatsbankrott der Form nach zu verschleiern. Es gelang und gelingt ihm, den Staatsbankrott meist durch verschiedene propagandistische und administrative Maßnahmen zeitweilig aufzuschieben.
Offizielle oder heimliche Verminderung des Münzfußes (Edelmetallgehalt); echter Münzbetrug, wie bei den sog. Ephraimiten; Scheidemünzen- und Papiergeldinflationen und damit entstehende Kurse zwischen den verschiedenen Geldsorten, deren Wertrelationen zueinander durch Gesetze praktisch nicht mehr durchsetzbar waren (Kipper- und Wipperzeit um 1622); offizielle oder inoffizielle Abwertung der Währung oder eine sonstwie geartete Währungsreform, die dann bei den Nachbarstaaten ähnliche währungspolitische Maßnahmen erzwang (meist Münzfußabsenkung), da sie häufig in Münzkonventionen untereinander wirtschaftlich verbunden waren.
Auch wurden häufig bisher in Kurantmünzen einlösbares Papiergeld und Scheidemünzen plötzlich nicht mehr vollwertig oder gar nicht mehr eingelöst und zum Zwangskurs im Umlauf gehalten, wie z. B. die französischen Assignaten (=Papiergeld) ab 1789, wozu dann oft kreative, dem Volk einsichtige, Begründungen herhalten mussten, die gelegentlich mit drakonischen Strafen untermauert wurden. So war es z. B. während der französischen Revolutionszeit für den einfachen Bürger bei hoher Strafe verboten (sechs Jahre in Eisen gelegt), mit Gold- oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln. Es sollte vielmehr an den Staat gegen sogenannte Assignaten abgeliefert werden.
Heute entspricht dies der fehlenden Konvertierbarkeit der Währung. Die Bürger sollen gezwungen werden, ihr Geld in der Währung ihres Landes anzulegen, um eine Kapitalflucht zu verhindern.
Staaten in Geldnot erfanden eine Vielzahl von Maßnahmen, um Gelder aufzunehmen, ohne dass dies als Kreditaufnahme erkennbar war. Beispiele sind
Diese Maßnahmen führten immer zur Inflation, sofern nicht andere Maßnahmen wie Warenbezugsscheinsysteme, staatlicher Preisstopp o.a., verordnet wurden, da schließlich die Geldmenge im Verhältnis zur verfügbaren Gütermenge anstieg. Letztendlich bedeutete das aber eine rückgestaute Inflation, die man in ihrer extremen Ausbildung auch als aufgeschobenen Staatsbankrott bezeichnen kann (siehe Währungsreform 1948).
So erfolgten in Extremfällen sogenannte Währungsreformen, die mit der Einführung neuer Geldzeichen oder dem „Wegstreichen“ von Nullen (z. B. 1 Billion Papier-Mark = 1 Rentenmark im November 1923) abgeschlossen wurden. Anschließend erfolgten häufig noch unterschiedliche Um- bzw. Abwertungen von Bargeld, geschäftlichen und privaten Geldkonten und Versicherungskonten. Instrumente der unterschiedlichen Konten- bzw. Geldumwertungen waren z. B. die nach 1918 extra dafür gegründete staatliche Bank „Reichsanleihe Aktien-Gesellschaft“, die kommunalen Stellen der „Umwertung von Immobilienvermögen“ nach 1923 sowie die Vorschriften der gewerblichen Buchführung in Goldmark. Nach 1948 gab es das Instrument der Ausgleichsforderungen für gewerbliche Geldvermögen an die öffentliche Hand.
Um Staatbankrotte zu vermeiden oder die Folgen abzumildern, wird die Bonität von Staaten gemessen. Sinkende Bonität reduziert die Bereitschaft der Gläubiger, Kredite bereitzustellen. Der Staat selbst kann über eine solide Haushaltspolitik dem Staatbankrott vorbeugen.
Weit vor der Erklärung des Staatsbankrotts ist eine wesentliche Verschlechterung der Kredibilität verbunden, die durch verschiedene Rating-Agenturen „gemessen“ wird. Dies zeigt sich dann im sogenannten Länderrisiko, welches in Basispunkten (100 Basispunkte = 1 Prozentpunkt) ausgedrückt wird. So hatte zum Beispiel Argentinien zeitweise ein Länderrisiko weit jenseits von 4000 Basispunkten. Dies bedeutet, dass Argentinien (Länderrisiko von 4000) für neu aufgenommene Kredite einen Aufschlag in Höhe von 40 Prozent auf die für Industrienationen üblichen Zinsen bezahlen musste.
Die Bundesrepublik Deutschland sowie die einzelnen deutschen Bundesländer bekommen regelmäßig von den internationalen Rating-Agenturen mit AAA die höchstmögliche Kreditwürdigkeit zugesprochen. Dies erlaubt es dem deutschen Staat, Kredite auf den Kapitalmärkten zu günstigen niedrigen Zinsen aufzunehmen. Dieses Rating könnte sich aber bei steigenden Schuldenständen auch verschlechtern. Japans Rating wurde beispielsweise 2002 auf AA herabgesetzt und entspricht nun etwa dem Sloweniens, obwohl die japanische Volkswirtschaft die zweitgrößte der Welt ist (der japanische Anteil der Staatsschulden am Bruttoinlandsprodukt entspricht ca. 160 %).
Ein wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist das Reinvermögen des Staates (Vermögen abzüglich Schulden). Dieses kann durch eine Vermögensrechnung im Rahmen der Kameralistik oder durch eine kaufmännische Buchführung ermittelt werden. So besteht zum Beispiel in Deutschland der verfassungsrechtliche Auftrag, eine vollständige Vermögensrechnung zu erstellen. Gleichwohl unterlässt dies der deutsche Staat. In Österreich wird das Reinvermögen ermittelt. Obwohl das Reinvermögen dort seit Jahren abnimmt, hat dies keine Folgen für die Entscheidungen Österreichs. Einzig die Schweiz hat eine Schuldenbremse, die eine mittelfristige Verringerung des Reinvermögens verhindert.
Ein weiteres wichtiges Kennzeichen des Hinlaufens in Richtung Staatsbankrott einer Volkswirtschaft war (und ist) im Vorfeld dabei die relative prozentuale Zunahme der Zinslasten auf die aufgenommenen Staatsschulden innerhalb des jährlichen Gesamtbudgets eines Staates, betrachtet über eine längere Folge von vorausgegangenen Budgetjahren. Dann mussten von Jahr zu Jahr immer größere Anteile des Staatsbudgets für die Zinsen auf die aufgenommenen Kredite (Staatsschuldtitel) bereitgestellt werden, was die finanzielle Handlungsfähigkeit eines Staates mit der Zeit einschränkte.
Ein weiteres wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist der Anteil der Staatsverschuldung am Bruttosozialprodukt. Je größer der Anteil, umso näher kommt der Staat der Überschuldung.
Eine Möglichkeit, einen Staatsbankrott zu verhindern, besteht in der Senkung der Staatsausgaben. Dabei geht es vor allem um Sozialleistungen und Subventionen, die den größten Teil der öffentlichen Haushalte ausmachen. Gehälter der öffentlich Bediensteten sind dagegen häufig durch Tarifverträge geschützt. Daneben kann der Staat auch seine Steuern erhöhen oder neue Steuern einführen.
Auf der anderen Seite kann der Staat seine Steuerlast vermindern, indem er die Inflation anheizt. Das geht insbesondere dann, wenn er auf die Zentralbank Einfluss nehmen kann. Die Inflation hat zwei Folgen für den Staatshaushalt:
Im wesentlichen existieren zwei Mechanismen, um eine Inflation anzuheizen:
Beide Maßnahmen werden vordergründig ergriffen, um die einheimische Wirtschaft anzukurbeln. Das billige Geld soll den Konsum und die Investitionstätigkeit der Unternehmen fördern, die Abwertung der eigenen Währung die internationale Konkurrenzfähigkeit der eigenen Industrie verbessern. Diese Effekte funktionieren aber nur kurz- bis mittelfristig.
Ausweislich der jeweiligen Länderratings besteht derzeit keine akute Gefahr eines Staatsbankrotts eines OECD-Landes.
Jedoch verweisen Kritiker der Staatsverschuldung darauf, dass man heute schon gar nicht mehr davon sprechen könnte, dass die eigentlichen Staatsschulden jemals an die Gläubiger rückzahlbar wären. Man versuche statt dessen nur noch die Zinslasten auf die aufgenommenen Schulden zu mindern. Hierzu würde versucht, durch eine Senkung des allgemeinen Kreditzinssatzes auf den Kapitalmärkten oder durch Verminderung der jährlichen Neuverschuldungskreditsummen eine Entlastung zu erreichen.
Im Laufe der Geschichte gab es eine Reihe von Staatsbankrotten.
In Deutschland war der Staat im 20. Jahrhundert zweimal bankrott: 1923 als Spätfolge des Ersten und 1948 als Folge des Zweiten Weltkrieges. Zahlungsunfähig waren im Jahr 1811 das Kaisertum Österreich, 1813 Dänemark und 1876 das Osmanische Reich. 1918 weigerte sich die Sowjetregierung die Schulden des Russischen Reiches zu bedienen. 1975 war die Stadt New York bankrott.
Der jüngste Staatsbankrott fand 2002 in Argentinien statt. Die Geschichte dieses Staatsbankrotts ist im Artikel Argentinien-Krise beschrieben.