Ein Staatsbesuch ist der Besuch eines Staatsoberhauptes bei einer anderen Nation in seiner Funktion als Staatsoberhaupt. Beim Staatsbesuch werden alle Ehrungen des diplomatischen Protokolls voll ausgeschöpft. Dies bedeutet insbesondere den Empfang mit militärischen Ehren sowie ein Staatsbankett.
Von Staatsbesuchen abgegrenzt werden offizielle Besuche oder Arbeitsbesuche, bei denen "lediglich" Regierungschefs, Außenminister oder andere vergleichbare Persönlichkeiten empfangen werden.
Monarchen statten anderen Staaten nur einen einzigen Staatsbesuch ab, besuchen sie ein Land erneut, so ist dies sprachlich auch nur ein "offizieller Besuch", wenn auch das Protokoll dem eines Staatsbesuches entspricht. Ähnliches gilt für den römisch-katholischen Papst. Er stattet keine Staatsbesuche (gemäß Sprachgebrauch des Heiligen Apostolischen Stuhls - Pastoralbesuche) ab, jedoch werden diese Besuche vom "empfangenden" Protokoll so behandelt, denn er ist Oberhaupt eines Völkerrechtssubjektes.
Ebenfalls vom Staatsbesuch abzugrenzen ist der Begriff des Staatsempfangs, der zu Ehren anderer vom Staat empfangener Personen - beispielsweise auch eigener Bürger - gegeben wird.
Besuchern wird bei Fahrten meist aus Sicherheitsgründen freie Fahrt durch die Polizei gewährt (Gefahrenabwehr), wobei Lotsung (Begleitung durch Polizeifahrzeuge) und Schleusung (zusätzliche Einflußnahme auf den Verkehr)zu unterscheiden sind.