Staatsdienst

Der Staatsdienst ist ein Sammelbegriff für die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Dazu zählen u. a. Justiz, Polizei, Verfassungsschutz sowie auch das Schulwesen. Neben den Beamten sind die im Staatsdienst beschäftigten Arbeiter und Angestellte.

Quelle:
Artikel Staatsdienst aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika
Bookmarks
delicious wong linkarena google