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Staatsform

Unter einer Staatsform versteht man die äußere politische Organisationsform eines Staates, sie werden unterschieden nach der Stellung des Staatsoberhaupts. Sie sind abzugrenzen von den Regierungsformen, die danach unterschieden werden, wer Träger der Staatsgewalt ist, und von den Herrschaftsformen, die danach unterschieden werden, von wem die Staatsgewalt ausgeht.

In der Geschichte entwickelten politische Denker zahlreiche Typologien verschiedener Staatsformen. Aus der Antike stammt von dem griechischen Philosophen Aristoteles die klassische Aufteilung in sechs Formen, Monarchie, Aristokratie, Politie und deren entartete Pendants Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Der italienische Politiker und Historiker Niccolò Machiavelli unterschied zwischen Alleinherrschaften (Autokratien) und Freistaaten (Republiken).

In der Gegenwart wird unterschieden zwischen den Staatsformen der Republik, der Monarchie und der Diktatur. Diese kann man weiter ausdifferenzieren nach der Regierungsform:

Die Republiken gliedern sich in parlamentarische, präsidentielle und semi-präsidentielle Republiken. Die Demokratie bezeichnet die übliche Herrschaftsform in der Republik, auch wenn Kritiker einwenden, dass die Herrschaftsform oft mehr einer Oligarchie gleicht.

Unter den Monarchien gibt es die Parlamentarische Monarchie, die Konstitutionelle Monarchie und die Absolute Monarchie.

Bei den Diktaturen handelt es sich vorwiegend um Militärdiktaturen und Diktaturen mit Einparteiensystem.

Siehe auch

Literatur

  • Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Böhlau Verlag, Köln, Weimar und Wien 2004, ISBN 3-412-07604-X (auch bei der bpb erhältlich).
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