Schwedens Staatsoberhaupt ist dem Grundgesetz zur Regierungsform (Regeringsformen) nach der schwedische König. Die Thronfolge wird durch ein weiteres Grundgesetz, Successionsordningen, geregelt und geschieht nach dem kognatischen, linearen Primogeniturprinzip, d.h. dass das erstgeborene Kind unabhängig vom Geschlecht Thronfolger wird. Weiters ist festgelegt, dass die erbberechtigte Person 18 Jahre alt sein muss, um das Amt des Staatsoberhauptes antreten zu können.
Die Aufgaben des Staatsoberhauptes sind gemäß Verfassung rein repräsentativ und zeremoniell. Der König/die Königin hat keinerlei politische Machtbefugnisse und nimmt nicht am politischen Leben teil.
Schwedens Staatsoberhaupt ist zur Zeit König Carl XVI. Gustaf, Thronfolger Kronprinzessin Viktoria.
DamenConvLex-1834: Maria Eleonore, Königin von Schweden · Luise Ulrike, Königin von Schweden · Ulrike Eleonore, Königin von Schweden · Schweden · Eugenia, Bernhardine Desirée, Königin von Schweden · Christine, Königin von Schweden · Gustav Adolph, König von Schweden · Friederike, Königin von Schweden
Pataky-1898: Friederike, Königin von Schweden
Pierer-1857: Schweden [3] · Schweden [4] · Schweden [2] · Neu-Schweden · Schweden [1]