Staatspräsident (Frankreich)

Der französische Staatspräsident stellt eine Ausnahme unter den Präsidenten parlamentarischer Systeme dar. Grundsätzlich zum Staatspräsidenten wählbar sind alle französischen Staatsbürger, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Gemäß der Theorie des Semipräsidentalismus, die im wesentlichen vom französischen Politologen Maurice Duverger entwickelt wurde, zeichnet er sich durch drei wichtige Kriterien aus:

  • Er wird direkt vom Volk gewählt (in Frankreich seit 1962)
  • Er verfügt über beträchtliche politische Kompetenzen: Er hat das Recht zur Auflösung der Nationalversammlung, ernennt den Premierminister und führt den Vorsitz im Ministerrat. Er muss alle französischen Gesetze vor ihrem Inkrafttreten unterzeichnen und kann weitere Beratungen über bereits verabschiedete Gesetze erzwingen sowie Volksentscheide durchführen. Der französische Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und hat zudem ein Begnadigungsrecht.
  • Ihm gegenüber steht ein Premierminister, der zwar durch ihn ernannt wird, aber dem Parlament verantwortlich ist.

Zunächst war die Amtszeit der französischen Staatspräsidenten auf sieben Jahre festgesetzt. Unter Jacques Chirac wurde dies 2002 jedoch geändert. Der Präsident wird nun wie die Nationalversammlung alle fünf Jahre gewählt. Durch diese Maßnahme soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass der Präsident und der vom Parlament getragene Ministerpräsident unterschiedlichen politischen Lagern angehören (sog. Cohabitation).

Seit der Verkürzung der Amtszeit des Staatspräsidenten auf fünf Jahre ist auch die mehrfache Wiederwahl zulässig.

Die letzte Präsidentschaftswahl fand im April/Mai 2007 statt. Im zweiten Wahlgang wurde Nicolas Sarkozy zum neuen Präsidenten gewählt.

Der französische Staatspräsident muss keine Rechenschaft über sein Budget ablegen.

Co-Fürst von Andorra

Als Staatsoberhaupt von Frankreich ist der französische Staatspräsident ex officio neben dem Bischof von Urgell einer der beiden Co-Fürsten des Fürstentums Andorra. Die mit dieser Position einhergehenden Verpflichtungen werden durch einen in Andorra residierenden persönlichen Vertreter wahrgenommen. Durch die Einführung einer andorranischen Verfassung im Jahr 1993 ist die Rolle der beiden Co-Fürsten hauptsächlich zeremonieller Natur.

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