Der Staatspräsident von Polen steht an der Spitze der Exekutive.
Seine Kompetenzen sind in der aktuellen Verfassung (1997) in Kapitel 5 festgelegt:
Er repräsentiert das Land nach außen, ernennt den Ministerpräsidenten und den Ministerrat. Außerdem ratifiziert er durch seine Unterschrift Gesetze und Verträge mit anderen Staaten. In der Außenpolitik arbeitet er mit dem Ministerpräsidenten und dem Außenminister zusammen.
Der Staatspräsident ist in Kriegszeiten Oberkommandierender der Armee, ansonsten wird diese Aufgabe vom Verteidigungsminister stellvertretend wahrgenommen.
Der Staatspräsident wird vom Volk direkt gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
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