Der slowenische Staatspräsident (slowenisch: Predsednik Republike Slovenije) ist das Staatsoberhaupt Sloweniens. Sein Amtssitz befindet sich in der Prešernova-Straße in der Hauptstadt Ljubljana.
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Die Stellung des Staatspräsidenten innerhalb des politischen Systems Sloweniens ist vorwiegend repräsentativer Natur. Er wird auf 5 Jahre direkt vom Volk gewählte, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Präsident ist der Repräsentant der Republik sowohl in den Außen- wie auch in den Innenbeziehungen und Oberbefehlshaber der Armee.
Nach Artikel 111 der Verfassung schlägt der Staatspräsident der Nationalversammlung (državni zbor), nach Konsultation mit den Vorsitzenden der in das Parlament gewählten Parteien, einen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt vor.
Im Fall, dass die Nationalversammlung aufgrund eines Ausnahmezustands oder Krieges nicht zusammentreten kann, hat er die Möglichkeit Notverordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen (jedoch nur auf Vorschlag der Regierung). Solche Notverordnungen müssen jedoch von der Nationalversammlung bei ihrer nächsten Sitzung bestätigt werden.
Der Staatspräsident spielt auch eine wichtige Rolle in der Besetzung der wichtigsten Ämter innerhalb des slowenischen Justizwesens: So hat er das Recht alle neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (ustavno sodišče) und fünf Mitglieder des elfköpfigen Justizrats (sodni vet) der Nationalversammlung zur Wahl vorzuschlagen. Letzterer spielt eine wichtige Rolle in der Besetzung von Richterämtern.
Weitere Kompetenzen des Staatspräsidenten beinhalten:
Wenn die Nationalversammlung es fordert, muss der Staatspräsident in einer bestimmten Sache seine Meinung kundtun. Nach der gegenwärtigen Verfassung genießt der Präsident, im Vergleich zu anderen Staaten recht außergewöhnlich, keine politische Immunität.
Die Nationalversammlung kann den Staatspräsidenten, wenn dieser gegen die Verfassung beziehungsweise gravierend gegen ein Gesetz verstößt, vor dem Verfassungsgerichtshof anklagen. Eine Zweidrittel-Mehrheit der Richter kann in der Folge den Präsidenten seines Amtes entheben. Bis zu einer Entscheidung über die Gerechtfertigkeit der Anklage, kann der Gerichtshof den Präsidenten vorübergehend von der Ausübung seines Amtes entbinden.
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