Der Sammelbegriff Staatsschutz bezeichnet den Schutz eines bestehenden Staates vor insbesondere politisch motivierten, staatsbedrohenden Aktivitäten im Rahmen polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Der Begriff wird im folgenden Sinne nur im deutschsprachigen Raum verwendet, geprägt wurde er schon in der Weimarer Republik.
Klassische Staatsschutzdelikte sind gegen die Existenz, Verfassung oder Sicherheit des jeweiligen Staates gerichtete Straftaten wie beispielsweise Terrorismus, Friedens-, Hoch- und Landesverrat.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufgabe des Staatsschutzes insbesondere vom Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz (im Rahmen der inneren Sicherheit), dem Militärischen Abschirmdienst (im Bereich der Bundeswehr), vom Bundesnachrichtendienst (im Bereich der äußeren Sicherheit) sowie den örtlich übergeordneten Polizeidienststellen der Kriminalpolizei (polizeilicher Staatsschutz) wahrgenommen.
Zu den Aufgaben der mit dem Staatsschutz befassten Abteilungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften zählen:
Relevante Gesetze, die den Staatsschutz thematisieren und regeln, sind unter anderem:
In der Schweiz wird der Staats- und Verfassungsschutz vom Inlandsnachrichtendienst Dienst für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Polizei wahrgenommen. Unter anderem die Verordnung über das Staatsschutz-Informations-System (ISIS-Verordnung) regelt hier entsprechende Belange.
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