Der Dienstgrad Stabsgefreiter kann einem Soldaten der Bundeswehr nach mindestens 36-monatiger Dienstzeit bei der Bundeswehr übertragen werden − (§ 9.1 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) −, wenn er mit dem Dienstgrad Soldat eingestellt wurde.
(Bezeichnungen mit Anwärterzusatz nur im Schriftverkehr)
Stabsgefreite sind aufgrund ihrer Dienstzeit oftmals Hilfsausbilder oder erfahrene Besatzungsangehörige militärischer Fahrzeuge. Sie werden (vorgesehen, jedoch fast nie gegeben ist ein bestandener Ausbilder-Lehrgang) in Ausbildungseinheiten zur Ausbildung von Grundwehrdienstleistenden herangezogen und übernehmen vielfach Vorgesetztenfunktionen gegenüber anderen Mannschaftsdienstgraden. Manchmal kommt es vor, dass es sich bei diesen Soldaten um Unteroffiziersanwärter oder Offiziersanwärter handelt, welche die entsprechenden Laufbahnlehrgänge nicht bestanden haben und für den Rest ihrer Dienstzeit in die Laufbahngruppe der Mannschaften zurückversetzt wurden.
| Niedrigerer Dienstgrad Hauptgefreiter |
Mannschaftsdienstgrad Stabsgefreiter |
Höherer Dienstgrad Oberstabsgefreiter |
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| Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale/Admirale Alle Dienstgrade auf einen Blick: Bundeswehr Dienstgrade · Die Bundeswehruniformen: Uniformen |
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