Stabsstelle

Stabsstellen sind spezialisierte Leitungshilfsstellen mit fachspezifischen Aufgaben und ohne Fremdentscheidungs- und Weisungskompetenzen. Sie werden gebildet, um Instanzen bezüglich der Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle zu entlasten. Neben der Assistenz- und der Dienstleistungsstelle zählen sie zu den unterstützenden Stellen im Unternehmen, d. h. sie dienen im Gegensatz zu Linienstellen nur indirekt der Erfüllung einer betriebswirtschaftlichen Hauptaufgabe.

Nachteile

- Stäbe haben oft wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen, auch ohne Weisungskompetenz

- Informelle Macht der Stäbe

- Stab als funktionale Autorität untergräbt Position der Linienstelle

- Keine direkte Ergebnisverantwortung

- Evtl. Motivationsmängel wegen fehlender Weisungskompetenz

Arten von Stabsstellen

Nach dem Umfang der zu erfüllenden Aufgabe wird unterschieden in:

  • generalisierte Stabsstellen
  • adjutantive Stabsstellen
  • spezialisierte Stabsstellen (sind formale Aspekte von Stabsarten)

Literatur

  • Erich Frese (Hrsg.): Handwörterbuch der Organisation. Poeschel, Stuttgart 1992, ISBN 3-7910-8027-X, S. 2311–2322
  • Manfred Schulte-Zurhausen: Organisation. Vahlen, München 2002, ISBN 3-8006-2825-2, S. 153f
Quelle:
Artikel Stabsstelle aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Empfehlungen
Bookmarks
delicious wong linkarena google