Unter Stadterneuerung wird im Allgemeinen der zielgerichtete Prozess zur Erhaltung, Verbesserung, Umgestaltung und Weiterentwicklung bestehender Teile und Strukturen einer Stadt verstanden.
Man unterscheidet zwischen
1. der in fest umgrenzten Flächen erfolgenden Stadterneuerung
in Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen oder Fördergebieten von z.B.
durch Sanierung, Wohnumfeldverbesserungen oder Stadtumbau.
Die städtebauliche Erneuerung soll die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Zentren und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen.
Ziel ist es den Bedeutungsverlust der Innenstädte als soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Mitte der Region aufzuhalten. Durch Vielfalt und Funktionsmischung sollen sie Orte der Begegnung und Identifikation bleiben.
Die rechtliche Grundlage für Sanierungs- Entwicklungs- und Fördergebiet und für deren Förderung finden sich im „Besonderen Städtebaurecht“ des Baugesetzbuch (§§ 136 ff BauGB).
In Deutschland wird durch den Bund und die Länder die Stadterneuerung zumeist gefördert durch die Programme der Städtebauförderung (auch: Städtebaulicher Denkmalschutz, Die Soziale Stadt und Stadtumbau).
2. der Objektbezogenen Modernisierung bzw. Instandsetzung von Gebäuden.