Der Ausspruch "Stadtluft macht frei nach Jahr und Tag" umschreibt einen Rechtsgrundsatz im Mittelalter.
Aus Siedlungen rund um Burgen und Klöster, die etwa ab dem 11. Jahrhundert von freigekauften Leibeigenen und anderen Angehörigen des 3. Standes gegründet wurden, entstanden neben den alten römischen oder auch germanischen Gründungen weitere Städte. Dabei setzten sich immer mehr Leibeigene in die Städte ab, wo sie für ihre Grundherren zumeist unauffindbar waren.
So wurde es Rechtsbrauch, dass ein in einer Stadt wohnender Unfreier nach Jahr und Tag nicht mehr von seinem Dienstherrn zurückgefordert werden konnte und somit ein freier Bürger war. Diese Regelung wurde freilich durch das Statutum in favorem principum (1231/32) zugunsten der Fürsten aufgegeben.
Adelung-1793: Macht (2), die · Macht (1), die
Brockhaus-1911: Frei von Obligo · Frisch, fromm, froh, frei · Frei von Bruch · Frei bis zur Adria · Frei Schiff
DamenConvLex-1834: Frei, Frey, Freir (Mythologie)
Eisler-1904: Wille zur Macht · Macht
Meyers-1905: Luft macht frei · Bildung macht frei · Frei stehende Mauern · Frei von Bruch, frei von Beschädigung, frei von Leckage, frei von Verderb · Frisch, fromm, froh, frei! · Frei Schiff, frei Gut · Frei bis zur Adria! · Frei ab · Frei hier · Frei Gut · Wissen ist Macht
Pierer-1857: Frei [2] · Unfrei Schiff, frei Gut · Frei [1] · Frei ab · Frei Schiff, frei Gut · Macht