Stadtpolizei

In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben (auch) bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie (was die Regel ist) für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.

In den meisten dieser Länder gibt es landesweit geltende Gesetze und Vorschriften, die den Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit der Kommunen regeln und eine gewisse Einheitlichkeit in der Polizeiorganisation gewährleisten. Gerade in Äußerlichkeiten (etwa der Uniformierung) können sich die Polizeien einzelner Gemeinden in ein und demselben Land aber stark unterscheiden. Klassische Beispiele sind die italienische Polizia Municipale, die spanische Policía Local oder die schweizerische Gemeindepolizei. Aber auch in Deutschland gab es historisch noch in der jüngeren Vergangenheit eigene Polizeikräfte der Gemeindeämter. In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind.

Inhaltsverzeichnis

Schweiz

Die Aufgaben der uniformierten Polizeiorgane werden in der Schweiz von der Kantons- und der Gemeinde- oder Stadtpolizei wahrgenommen. Sie untersteht i. d. R. einem kommunalen Polizeidepartement. Die Grösste Stadtpolizei der Schweiz ist die Stadtpolizei Zürich-

Die Stadtpolizei Bern unterhält neben der Sicherheitspolizei und dem Verkehrsdienst noch einen Botschaftsschutzdienst, die Angestellten des Botschaftsschutzes sind erhalten keine Polizeiausbildung, sondern durchlaufen eine 4-monatige interne Ausbildung. Ihre Aufgabe ist es die diplomatischen Vertretung in der Stadt Bern zu bewachen und zu beschützen. Die Uniform ist die gleiche, wie sie auch die Stadtpolizei und Kantonspolizei Bern trägt, bis auf die Rückaufschrift und das Armabzeichen, der Botschaftsschutz ist für die Durchführung seiner Aufgaben mit 9x19mm Dienstpistole SIG P-229 und der Maschinenpistole Heckler&Koch MP-5, sowie PR-24 und OC-Spray ausgerüstet.

Mit Volksabstimmung vom 11. März 2006 wurde beschlossen, dass es im Kanton Bern ab 1. Januar 2008 nur noch eine Kantonspolizei gibt. Die Stadtpolizei Bern wird damit spätestens ab dann in das kantonale Polizeikorps integriert.

Weiterführende Links: Stadtpolizei Bern Stadtpolizei Zürich

Österreich

Hauptartikel: Gemeindesicherheitswache (Österreich)

In Österreich können Gemeinden oder Städte, eine eigene Sicherheitswache gründen. Im SPG werden diese Wachkörper daher auch nicht als Gemeindepolizei bezeichnet, die korrekte Bezeichnung lautet Gemeindewachkörper oder Gemeindesicherheitswache.

Die Stadtpolizei ist nicht mit der Bundespolizei, bzw. Bundespolizeidirektion zu verwechseln. Die Stadtpolizei hat die vollen sicherheitspolizeilichen Befugnisse innerhalb ihres Einsatzbereiches - dem Gemeindegebiet.

Die Bediensteten sind Gemeindeangestellte und rekrutierten sich früher üblicherweise aus ehemaligen Bundesgendarmerie- oder Sicherheitswachebeamten, nun aus ehemaligen Bediensteten der Bundespolizei.

Städte mit einer Bundespolizeidirektion als Bundesverwaltungsbehörde (nicht zu verwechseln mit dem Wachkörper Bundespolizei) dürfen keine Stadtpolizei einrichten. Dies sind die Statutarstädte, alle Landeshauptstädte bis auf Bregenz, sowie die Bundeshauptstadt Wien, und die meisten Statutarstädte in Österreich.

Im Rahmen des Österreich-Konvents gab es auch Überlegungen, die Gemeindewachkörper abzuschaffen, mit der Begründung, tatsächlich einen einzigen, bundesweiten Wachkörper zu schaffen und so die innere Sicherheit komplett in die Hand des Bundes zu legen.

Städte und Gemeinden in Österreich mit eigener Stadt- oder Gemeindepolizei

Deutschland

In Deutschland entstand in Hessen und Nordrhein-Westfalen die Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und außerdem eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörde einzuführen.

In Hessen wurde nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes die Bezeichnung „Ordnungspolizei“ für das Ordnungsamt eingeführt. Viele Gemeinden änderten daraufhin auch die Fahrzeugaufschriften. Besonders in Frankfurt (Main) kam es zu Protesten gegen diese Umbenennung, da dieser Begriff auch im Nationalsozialismus für eine Aufbauorganisation der Polizei verwendet wurde (siehe Ordnungspolizei (Nationalsozialismus). In Frankfurt (Main) wurden die Aufschriften daher zunächst wieder in „Ordnungsamt“ geändert, seit dem 1. Juni 2007 wird der Außendienst des Ordnungsamtes „Stadtpolizei“ genannt. Diese Umbenennung erfolgte, da die Aufgaben des Ordnungsamtes aufgeteilt wurden: Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wurde dem Straßenverkehrsamt übertragen und Überwachungs- und Ermittlungsaufgaben aus Bereichen für welche in Hessen die Gemeinden zuständig sind, der Stadtpolizei. Es handelt sich dabei z.B. um Verstöße gegen Vorschriften bei der Müllbeseitigung oder Bettelei.

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. In vielen Gemeinden wird dieser Außendienst „Kommunaler Ordnungsdienst“ genannt.

siehe auch

Andere Staaten

Frankreich

In Frankreich heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei police municipale und untersteht dem Bürgermeister.

Italien

In Italien heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei Polizia Municipale und untersteht dem Bürgermeister. Für die rechtliche Regelung sind in diesem Bereich die italienischen Regionen zuständig.

Weblinks

Commons
Commons: City Police – Bilder, Videos und Audiodateien
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