Der Stallmeister war an mittelalterlichen und neuzeitlichen adligen Höfen einer der höchsten Hofbeamten, der für die Beaufsichtigung der herschaftlichen Pferdeställe zuständig war. Ihm unterstanden die Stallknechte. Aus dem Rang des Stallmeisters entwickelte sich das wichtige Amt des Marschalls.
In Gestüten, bei der Pferdezucht und in Rennställen (Trabrennen oder Gallopprennen) hat der Stallmeister die Verantwortung für die Pferde, inklusive der Planung von Trainingszeiten und der Auswahl des Futters für die optimale Ernährung. Er hat zudem sicherzustellen, dass die Pferde beschlagen, geimpft und entwurmt sind, sowie unter regelmäßiger tierärztlicher Behandlung stehen. Auch in Zirkussen mit einem größeren Tierbestand ist der Stallmeister für das Wohl der Tiere verantwortlich.
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