Stammheim-Prozess

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Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion in der ersten Generation. Angeklagt waren Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen.

Die Prozesse fanden vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Für die Verhandlungen wurde auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart ein Gerichtsgebäude errichtet. Die Baukosten betrugen zwölf Millionen DM.

Ulrike Meinhof erhängte sich am 9. Mai 1976 während der Haft. Ursprünglich war auch Holger Meins angeklagt, der am 8. November 1974 in der Haftanstalt Wittlich im Verlauf eines Hungerstreiks gestorben war. Die übrigen Angeklagten wurden zu dreimal lebenslanger Haft und zeitlichen Freiheitsstrafen von jeweils 15 Jahren wegen gemeinschaftlicher Begehung von sechs Bombenschlägen in Tateinheit mit 34 Mordversuchen und vier Morden. Sie entgingen ihrer Strafe ebenfalls durch Selbstmord.

Inhaltsverzeichnis

Prozessverlauf

Die Anwälte Baaders, Klaus Croissant, Kurt Groenewold und Hans-Christian Ströbele wurden im Vorfeld der Verhandlung vom Prozess auf der Grundlage eines Sondergesetzes ausgeschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, sie würden die Tat ihres Mandanten unterstützen. Die zu Beginn des Prozesses angeführten Einwände wurden zunächst abgelehnt. Als auch die Bundesanwaltschaft Bedenken äußerte, wurde der Prozess vertagt, so dass der am 21. Mai 1974 beginnende Prozess erst am 5. Juni weitergeführt werden konnte.

Der Prozess wurde durch Hungerstreiks der Angeklagten erschwert, die damit den Prozess behindern wollten. Die tägliche Verhandlungszeit wurde auf wenige Stunden verkürzt. Dieser Beschluss wurde aufgehoben, als den Angeklagten nachgewiesen wurde die Hungerstreikaktionen durchzuführen um sich für kommende Verhandlungen verhandlungsunfähig zu machen.

Der Prozess wurde von rauhen Wortgefechten bekleitet. Beispiele dafür sind die Äußerungen Schilys zu Dr. Prinzing am 37. Verhandlungstag: "Ihre Robe wird immer Kürzer und das Krokodil darunter immer sichtbarer!" und die Äußerungen von von Plottnitz: "Heil, Dr. Prinzing!" [1].

Es wurden zahlreiche Befangenheitsanträge gestellt. So führte die Verteidigung beispielsweise an, der Prozess sei schon entschieden und der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelte nicht. Hintergrund war, dass in der Justizvollzugsanstakt Bruchsal bereits ein Trakt eigens für die Angeklagten gebaut wurde. Diese verfahrensrechtlichen Auseinandersetzungen hatten zur Folge, dass die Beweisaufnahme erst fünf Monate nach Beginn des Prozesses am 28. Oktober 1975 beginnen konnte.

Der vom Wortführer der Verteidigung Otto Schily gestellte 85. Befangenheitsantrag führte dazu, dass der Richter Dr. Theodor Prinzing am 25. Januar 1977 von Eberhard Foth ersetzt wurde. Der Vorwurf an Prinzing lautete, dass er mit dem befreundeten Bundesrichter Albrecht Mayer in einer Studentenverbindung gewesen war und diesem Prozessakten weitergegeben hat. Der Senat Mayers war die nächste Beschwerde- und Revisioninstanz.

Kronzeugen der Anklage waren Gerhard Müller, der zusammen mit Ulrike Meinhof am 15. Juni 1972 festgenommenen wurde, und Dierk Hoff.

Die Angeklagten wurden zu dreimal lebenslanger Haft und Freiheitsstrafe von jeweils 15 Jahren verurteilt.

Den Angeklagten wurden Bankeinbrüche, Raubdelikte, Passfälschungen, Sprengstoffanschläge und vier Morde zugerechnet. Außerdem wurden sie für sechs Sprengstoffanschläge bestraft. Im einzelnen: für den Bombenanschlag auf das Hauptquartier des fünften US-Corps in Frankfurt am Main am 11. Mai 1972, den Bombenanschlag auf eine Polizeidirektion in Augsburg und das LKA in München am 12. Mai 1972, den Autobombenanschlag auf den Bundesrichter Wolfgang Buddenberg in Karlsruhe am 15. Mai 1972, den Bombenanschlag auf das Verlagshaus der Axel Springer AG in Hamburg am 19. Mai 1972 und den Bombenanschlag auf das Europa-Hauptquartier der US-Armee in Heidelberg vom 24. Mai 1972 verurteilt. Bei den Anschlägen hatte es vier Tote und 34 Verletzte gegeben. Ihr Hauptquartier soll die RAF in der Inheidener Strasse in Frankfurt am Main befunden haben, wo umfangreiches Beweismaterial gefunden wurde.

Nach dem Urteil legten die Verteidiger Revision ein, sodass die Urteile zum Zeitpunkt des Todes der verbliebenen Angeklagten in der sogenannten Todesnacht von Stammheim noch nicht rechtskräftig waren.

Beteiligte

  • Beisitzer:
    • Dr. Eberhard Foth,
    • Hubert Maier,
    • Dr. Ullrich Berroth,
    • Dr. Kurt Breucker
  • Ersatzrichter:
    • Otto Vötsch,
    • Heinz Nerlich,
    • Werner Meinhold,
    • Hans-Jürgen Freuer
  • Regierung: Regierungsdirektor Werner Widea
  • Anklage:
    • Bundesanwalt Heinrich Wunder,
    • Oberstaatsanwalt Peter Zeis,
    • Staatsanwalt Klaus Holland
  • Pflichtverteidiger:
    • Ernst Eggler,
    • Schwarz,
    • König,
    • Schnabel,
    • Schlägel,
    • Linke,
    • Künzel,
    • Grigat
  • Presse: Als einziger Vertreter der Presse hat Ulf G. Stuberger den vollständigen Prozess mitverfolgt. Er war es auch, der als erster am Tatort des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback war.

Film

Literatur

Quellen

  1. Ulf G. Stuberger, Die Tage von Stammheim, Mai 2007, ISBN 978-3-7766-2528-8

Weblinks

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