| Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Unter Standardmaßnahmen oder Standardbefugnissen versteht man im deutschen Polizeirecht die in den Polizeigesetzen der Länder geregelten, gegenüber der polizeirechtlichen Generalklausel speziellen Rechtsgrundlagen für Eingriffe in besonders grundrechtssensible Bereiche zum Zwecke der Gefahrenabwehr.
Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Standardmaßnahmen ist der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz. Zwar würden die von den Spezialermächtigungen erfassten Fälle auch bereits von der Generalklausel erfasst, die Eingriffsvoraussetzungen sind für die Standardmaßnahmen aber präziser gefasst. Wenn für einen Eingriff der Anwendungsbereich einer Standardmaßnahme eröffnet ist, ist dieser allein nach den dafür vorgesehenen Voraussetzungen zulässig. Sind diese im Einzelfall nicht erfüllt, darf nicht auf die Generalklausel zurückgegriffen werden.
Wichtige Standardmaßnahmen sind:
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