Eine Standkontrolle ist ein ortsfeste Voll- oder Teilsperrung der Polizei und anderer Vollzugsorgane (z.B. Bundesamt für Güterverkehr oder Zoll), um im Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer einer Fahrzeugkontrolle zu unterziehen.
Diese Kontrolle kann verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben:
Aus Gründen der Unfallprävention müssen die Stellen rechtzeitig erkennbar sein (blaue Rundumkennleuchten, Pylonen, Warnschilder, Geschwindigkeitstrichter); in vielen Bundesländern stehen dabei auch doppelmännig besetzte Verfolgungsfahrzeuge bereit. Zu kontrollierende Fahrzeuge werden entweder mittels technischer (Anhaltesignalgeber) oder gestikulärer Weisungen an einen bestimmten Straßenabschnitt zwecks Anhaltung gewiesen.
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