Standkontrolle

Standkontrolle in Deutschland
Standkontrolle in Deutschland

Eine Standkontrolle ist ein ortsfeste Voll- oder Teilsperrung der Polizei und anderer Vollzugsorgane (z.B. Bundesamt für Güterverkehr oder Zoll), um im Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer einer Fahrzeugkontrolle zu unterziehen.

Diese Kontrolle kann verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben:

  • Kontrolle der Fahrzeuge, Insassen, Dokumente, Beladung u.ä. - Verdachtsunabhängige Kontrolle nach Polizeirecht.
  • Kontrolle von Fahrzeugen und des Fahrpersonals durch das BAG gem. § 12 Güterkraftverkehrsgesetz
  • Prüfungen nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG durch den Zoll gem. § 3 Abs. 5 SchwarzArbG

Aus Gründen der Unfallprävention müssen die Stellen rechtzeitig erkennbar sein (blaue Rundumkennleuchten, Pylonen, Warnschilder, Geschwindigkeitstrichter); in vielen Bundesländern stehen dabei auch doppelmännig besetzte Verfolgungsfahrzeuge bereit. Zu kontrollierende Fahrzeuge werden entweder mittels technischer (Anhaltesignalgeber) oder gestikulärer Weisungen an einen bestimmten Straßenabschnitt zwecks Anhaltung gewiesen.

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