Standstreifen

Ein Standstreifen (in Österreich und der Schweiz Pannenstreifen genannt) ist ein befestigter Seitenstreifen von Straßen für das Halten in Notfällen. Amtlich wird er in Deutschland Seitenstreifen genannt. Standstreifen sind auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen (bzw. Autostraßen) gesetzlich vorgeschrieben.

Standstreifen werden in der Regel für das Abstellen von havarierten Fahrzeugen, zum Ausweichen bei Hindernissen, für die Verkehrsführung bei Baustellen, als Fahrgasse bei Unfällen, als Arbeitsraum für den Betriebsdienst oder als Weg für den Rettungsdienst genutzt. In Deutschland ist er nicht Bestandteil der Fahrbahn und darf, außer in den oben genannten Fällen, auf Autobahnen nicht befahren werden. Ebenfalls nutzen in Deutschland Rettungsfahrzeuge oft nicht nur den Standstreifen, sondern die sogenannte Rettungsgasse, die auf der Fahrbahn zwischen den Fahrspuren von den Verkehrsteilnehmern durch an die Seite fahren gebildet werden muss. Der Seitenstreifen darf jedoch auch in Deutschland genau wie in Österreich und der Schweiz auf keinen Fall befahren werden, es sei denn, es ist gesondert ausgeschildert (z.B. auf der A99). Es muss bei einem Stau der Pannenstreifen (und in Deutschland zusätzlich die sog. Rettungsgasse) unbedingt für die Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.

Seitenstreifen befahren
Seitenstreifen befahren
Seitenstreifen räumen
Seitenstreifen räumen
Seitenstreifen nicht mehr befahren
Seitenstreifen nicht mehr befahren
Zusatzzeichen Seitenstreifen befahren
Zusatzzeichen Seitenstreifen befahren
Zusatzzeichen Seitenstreifen räumen
Zusatzzeichen Seitenstreifen räumen

Diese neuen Verkehrszeichen gibt es in Deutschland seit dem 01.01.2002. Es wird in Deutschland zwischen den permanenten und den temporären Standstreifen unterschieden. Der temporäre Standstreifen kann über entsprechende Lichtzeichen oder über Verkehrszeichen bei Bedarf, in der Regel bei hohem Verkehrsaufkommen, für den Verkehr freigegeben werden. Bei der Freigabe ist in Deutschland in den meisten Fällen das Überholen für LKWs verboten und die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Ein Beispiel für solch einen temporären Standstreifen ist der Abschnitt der A3 zwischen Obertshausen und Offenbach, sowie A7 Dreieck Westenholz - Soltau. Hier kann bei hohem Verkehrsaufkommen der Standstreifen als zusätzliche dritte/vierte Spur freigegeben werden. Durch Kamerasysteme wird überwacht, dass sich auch keine Pannenfahrzeuge auf dem Standstreifen befinden.

Die Freigabe des Seitenstreifen erfolgt nur wenn alle Voraussetzungen erfolgt sind: - wenn die Autobahn überdurchschnittlich stark belastet ist und es zu Staus kommen könnte. - der Standstreifen vor- und während der Freigabe auf Hindernisse kontrolliert und überwacht wird.(Kameras), - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss für alle Fahrstreifen auf 100 km/h beschränkt sein, ggf. kann ein Überholverbot für LKWs verhängt werden.

Da das Unfallrisiko auf Autobahnen ohne Standsteifen um bis zu 30 % höher ist, sollte dessen Befahrung lediglich in Notfällen vorgenommen werden. Ist kein Seitenstreifen vorhanden müssen ausreichend Notehaltebuchten vorhanden sein, um die Gefahr eines Auffahrunfalls bei Pannen zu mindern.

Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird der Pannenstreifen in Baustellenbereichen als zusätzliche Fahrspur herangezogen. Durch die geringere Breite und den schwächeren Straßenunterbau muss aber in den meisten Fällen eine Temporeduktion angeordnet werden. Außerdem sind nach gewissen Abständen zusätzliche Pannenbuchten vorgesehen. Da es die Rettungsgasse nicht gibt, ist er auf alle Fälle freizuhalten.

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