Die Startbahn West, genaue Bezeichnung Startbahn 18 West, ist eine 4000 Meter lange reine Startbahn auf dem Flughafen Frankfurt am Main, die sich im westlichen Teil des Flughafens befindet und von Norden nach Süden verläuft. Die Planungen zur Startbahn stießen auf erhebliche Proteste und wurden zu einem der wichtigsten Bezugspunkte der Umwelt-Bewegung der Siebzigerjahre.
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Im Jahr 1962 entschloss sich die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt Rhein-Main, die Flughafen Frankfurt/Main AG, neben einem neuen Empfangsterminal eine neue Startbahn in Planung zu geben. Der drastisch gestiegene Flugverkehr hatte sowohl die alten Empfangsgebäude als auch das bis heute bestehende Parallelbahnsystem an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht. Das Rhein-Main-Gebiet befand sich in einem stetigen ökonomischen Aufschwung, was nicht zuletzt dem Flughafen als europäischem Luftdrehkreuz zu verdanken war.
Doch das Flughafengelände ist ausschließlich von Wald umgeben, darunter Bannwald. Hinzu kam ein weiteres Problem: Im Norden verläuft in Ost-West-Richtung die Bundesautobahn 3, im Osten verläuft in Nord-Süd-Richtung die Bundesautobahn 5, im Westen verläuft ebenfalls in Nord-Süd-Richtung eine oberirdische Hauptstromtrasse und im Süden machte die amerikanische Rhein-Main Air Base einen unkomplizierten Ausbau ebenfalls unmöglich. Lediglich in der südwestlichen Ecke des Geländes bestand die Möglichkeit einer neuen Piste in Nord-Süd-Richtung.
Dies bedeutete einerseits einen immensen Holzeinschlag und andererseits die Ausdehnung des Flughafengeländes auf eine nicht mehr zum Stadtgebiet gehörende Gemarkung. Doch noch stand der Ausbau des Flughafens als wichtiger Wirtschaftsfaktor weit vor ökologischen Argumenten.
Am 28. Dezember 1965 beantragte die Flughafen AG die Genehmigung für den Bau der Startbahn 18 West. Im Mai 1966 wurde im Hessischen Landtag dem Neubau der 4000 Meter langen Startbahn in Nord-Süd-Richtung stattgegeben. Angesichts der politischen Freigabe beschloss im November 1967 die Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) den Neubau des 78 Mio. DM teuren Projekts. Diesem Ausbau standen in einer Zeit des beginnenden Umweltbewusstseins immer mehr Bürger skeptisch gegenüber. Nach dem im März 1968 vom Verkehrsminister erlassenen Planfeststellungsbeschluss wurden 44 Anfechtungsklagen erhoben.
Nachdem im März 1972 das neue Terminal Mitte (das heutige Terminal 1) eröffnet wurde, kam es ein Jahr später zum Planfeststellungsverfahren für die neue Startbahn. Die Folge waren nun über 100 Klagen vor hessischen Gerichten. Argumentativ sahen sich die Startbahngegner, die sich mehr und mehr in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen hatten, im Aufwind, da sowohl zurück gehende Flugbewegungen als auch die Ölkrise einen weiteren Ausbau als nicht mehr sinnvoll erscheinen ließen. Fast 10 Jahre lang befassten sich Gerichte mit dem geplanten Ausbau. Aus formalen Gründen wurde der Beschluss aufgehoben. Im März 1971 erließ das Ministerium einen zweiten Planfeststellungsbeschluss, der erneut die Gerichte beschäftigte. Ende 1978 gründete sich eine Bürgerinitiative hauptsächlich in den betroffenen Gemeinden Mörfelden-Walldorf, aber auch aus Frankfurt und Umgebung gegen den Ausbau.
Im Juli 1978 verwies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen der Startbahngegner zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Im Dezember desselben Jahres verkaufte das Land Hessen 303 Hektar Land an die FAG zum Bau der neuen Startbahn. Der zu erwartende Holzeinschlag betrug dabei 129 Hektar.
Mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 1980 für den Bau der neuen Startbahn endete die gerichtliche Auseinandersetzung, während sich der Widerstand vor Ort zuspitzte.
Auf dem Gelände der geplanten Startbahn West errichteten Gegner ab Mai 1980 mehrere Hütten, um mittels eines symbolischen Dorfes mit Wald-Uni und Kirche den Bau zu verhindern. Im Juli ordnete der hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr, Heinz-Herbert Karry, den „Sofortvollzug“ für den Bau der Startbahn an. Den Widerspruch dagegen wies der hessische Verwaltungsgerichtshof im Oktober zurück. Die Baumfällarbeiten begannen aus technischen Gründen noch vor Winter. Am 2. November demonstrierten am Waldrand in Walldorf 15.000 Menschen, hauptsächlich Umweltschützer und Studenten, aber auch sehr viele ältere Menschen über fünfzig, die zuvor die Bewohner des Hüttendorfes unterstützt hatten. Im Februar 1981 sagte der Ministerpräsident und gelernte Betonfacharbeiter Dr. Holger Börner im Hessischen Landtag, dass er solche Angriffe auf seine Person „vor 40 Jahren auf dem Bau [...] mit der Dachlatte beantwortet“ hätte.
Im Mai 1981 ordnete das Darmstädter Regierungspräsidium die Geländeenteignung an. Am 6. Oktober wurde das 7 ha-Gelände geräumt. Dieses ehemalige Waldstück war bereits ein Jahr vorher gerodet worden und wurde von Besuchern des Hüttendorfes als Parkplatz genutzt. Auf dem Parkplatz hatten sich am 6. Oktober viele Hundert Leute versammelt, einen spitzwinkligen Graben ausgehoben und innerhalb des Grabens einen Turm gebaut. Die Räumung verlief weitgehend friedlich, allerdings konnte der Turm nicht so einfach geräumt werden und die Besetzer verließen diesen freiwillig am darauffolgenden Abend. Das Hüttendorf selbst wurde am Morgen des 2. November geräumt. Die Räumung verlief friedlich. Danach begannen - unter massivem Polizeischutz – die Bau- bzw. Rodungsarbeiten. Währenddessen kam es immer wieder zu Übergriffen der Demonstranten. Wenige Wochen nach Beginn des Baus wurde ein 2,50 Meter hoher Betonzaun zur Sicherung der Arbeiten errichtet.
Am 14. November demonstrierten in Wiesbaden mehr als 120.000 Menschen gegen die Startbahn-Pläne. Dem Landeswahlleiter wurden 200.000 Unterschriften für ein Volksbegehren übergeben. Der Frankfurter Magistratsdirektor Alexander Schubart rief für den nächsten Tag zu einer Besichtigung des Flughafens auf. Über Stunden wurden die Zufahrten blockiert, auf den benachbarten Autobahnen brannten Barrikaden, die Polizei ging mit Gewalt gegen Demonstrierende vor. Eine Besetzung des Frankfurter Bahnhofs wird von Ordnungkräften verhindert. Über eine Woche war die Innenstadt von Frankfurt durch tägliche Protestaktionen faktisch gesperrt. Schubart wird wegen der von ihm versuchten Nötigung der Landesregierung und des Aufrufs zur Gewalt zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt und aus dem Staatsdienst entfernt.
Ein Antrag auf ein Volksbegehren – was die letzte legale Möglichkeit darstellte, den Bau der Startbahn zu verhindern – endet 1982 mit negativem Bescheid und der Zurückweisung wegen Nichtzuständigkeit des Hessischen Staatsgerichtshofs.
Am 12. April 1984 wird die neue Startbahn 18 West dem Verkehr übergeben; auf Eröffnungsfeierlichkeiten wird verzichtet.
Einen tragischen Höhepunkt fand die Auseinandersetzung erst nach Eröffnung der Startbahn. Am 2. November 1987 wurden anlässlich einer Demonstration zum Jahrestag der Räumung des Hüttendorfs aus der Demonstration heraus mit einer auf einer Anti-AKW-Demonstration in Hanau am 8. November 1986 geraubten Polizeidienstwaffe auf Polizeibeamte geschossen. Dabei wurden 9 Beamte getroffen, wobei die Polizeibeamten Thorsten Schwalm und Klaus Eichhöfer ihren Verletzungen erlagen. Die Startbahngegner Andreas Eichler und Frank Hofmann wurden von der Bundesanwaltschaft als Todesschützen angeklagt. Frank Hofmann wurde am Prozessende 1991 nach 3 Jahren Untersuchungshaft von dem Vorwurf des Mordes freigesprochen, Andreas Eichler dagegen für schuldig befunden und zu 15 Jahren Haft verurteilt. [1] In Folge dieser Ereignisse brach die Protestbewegung gegen die Startbahn auseinander.
Als einziges Relikt der Auseinandersetzungen blieb die Betonmauer um die Startbahn übrig, eine für die Zeit vor dem 11. September 2001 eher seltene Art von Sicherheitssperre um einen deutschen Flughafen.
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