Die Startfreigabe (engl. Take-off-clearence) ist in der Luftfahrt die von der zuständigen Flugsicherungsstelle erteilte Genehmigung, einen Start mit einem Luftfahrzeug durchzuführen.
An sog. kontrollierten Flugplätzen ist für den Start eine Startfreigabe erforderlich, denn hier bedürfen generell alle Bewegungen, die mit dem Rollen, Starten oder Landen in Zusammenhang stehen, einer Freigabe (§23 LuftVO).
An unkontrollierten Flugplätzen dagegen startet der Luftfahrzeugführer nach eigenem Ermessen, eine Startfreigabe ist hier nicht erforderlich (und auch nicht verfügbar).
Die Startfreigabe wird in der Form (engl.)
bzw. (dtsch.)
erteilt (AIP VFR, GEN 3-16).
Der früher gebrauchten Ausdruck "ready for take-off" darf im Flugfunk nicht mehr verwendet werden, um Verwechslungen mit der eigentlichen Startfreigabe ("cleared for take-off") zu vermeiden. Der Pilot meldet sich heute mit den Worten "ready for departure" abflugbereit.
Bei einem der schwersten Flugzeugunglücke der zivilen Luftfahrtgeschichte, der Flugzeugkatastrophe von Teneriffa, startete eines der involvierten Flugzeuge trotz fehlender Startfreigabe. Im Nebel kam es zur Kollision mit einem auf der gleichen Bahn entgegenkommenden Flugzeug, bei der 583 Menschen starben. Als Konsequenz aus diesem Unfall wurden die Sprechgruppen "ready for departure" und "cleared for take-off" international festgelegt. Damit wird der Begriff "take-off" einzig und allein für die Startfreigabe reserviert, um Verwechslungen im gelegentlich verrauschten Funkverkehr vorzubeugen. In allen anderen Sprechgruppen und im freien Gespräch wird nur noch von "departure" gesprochen (ready for departure; say departure time; departure runway).
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