Statute Law

Statute Law (auch Statutory Law) bezeichnet v.a. in Ländern, die zum englischen Rechtskreis gerechnet werden, Normen, die von den zur Gesetzgebung befugten Organen (d. h. vor allem gewählte Parlamente) in Gestalt von Gesetzen und Verordnungen erlassen wird.

Das Statute Law steht im Gegensatz zum gewohnheitsrechtlichen Common Law, das nicht von Parlamenten erlassen worden ist, sondern aus überliefertem Gewohnheitsrecht und durch Case Law gebildetes Gewohnheitsrecht besteht.

Case Law ist die Gesamtheit aller Gerichtsentscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung und ist als eigenständige Rechtsquelle anerkannt. Jedoch gilt der Grundsatz, dass Statue Law immer Case Law bricht. Dies bedeutet, dass Präzidenzfälle ihre Bedeutung verlieren, wenn das Parlament ein Gesetz erlässt, was den Sachverhalt regelt.

Eine solche Rechtsstruktur wird u.a. praktiziert in:

siehe auch

Richterrecht

Literatur

Dieter Blumenwitz, Einführung in das anglo-amerikanische Recht, 7. Aufl. 2003

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