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Ein Steinmetzzeichen ist eine im Mittelalter übliche Markierung, die Steinmetze auf ihrer Arbeit anbrachten. Die Steinmetzzeichen gehören ebenso wie Meisterpunzen zu den Handwerkszeichen, mit denen Handwerker ein Objekt als ihr Werk kennzeichneten. An vielen alten Bauten, vor allem an Kirchen, sind heute noch die Steinmetzzeichen zu erkennen, auch aus der Antike sind ähnliche Zeichen bekannt.
Ein bestimmter Steinblock konnte mehr als ein Zeichen tragen. Über die exakte Bedeutung von Steinmetzzeichen besteht keine absolute Klarheit. Die wahrscheinlichste Erklärung ist, dass durch das Zeichen ein behauener Stein immer als das Werk eines bestimmten Steinmetzes (oder auch einer bestimmten Familie, Sippe oder Werkstatt) erkennbar war und dies die Lohnabrechnung für die gelieferten Steine erleichterte. Möglicherweise dienten die Zeichen aber auch als Hilfe für die Organisation am Bau, insbesondere als Angaben, an welcher Stelle ein bestimmter Block eingesetzt werden sollte. Manche Zeichen werden auch als Schutz- und Bannsymbole interpretiert.
Die Steinmetzzeichen sind für moderne Archäologen eine wichtige Orientierungshilfe. Sie lassen Rückschlüsse auf die Baugeschichte und die Organisation auf einer historischen Baustelle zu.
Als Steinmetzzeichen werden allgemein jene Zeichen angesehen, die von Steinmetzen nach Vollendung des Werkstücks auf jenem eingemeißelt wurden.
Mit Ausnahme von „Sammelsteinen“, an denen sich mehrere am Bau beteiligte Steinmetze oder Wandergesellen verewigten, und den „Versatzzeichen“ wurde in der Regel nur ein Steinmetzzeichen pro Quader angebracht.
Die heutige Steinmetzzeichenforschung stimmt überein, dass diese meist geometrischen, auch monogrammartigen Zeichen als Gütezeichen zu Abrechnungszwecken Verwendung fanden.
Als Erzeuger- oder Urheberzeiche sind die Steinmetzzeichen eine Untergruppe der Haus- und Hofmarken. Im Gegensatz zu den meisten anderen Handwerkszeichen überdaurten die Steinmetzzeichen jedoch die Jahrhunderte besser und umfangreicher.
In der älteren, zum Teil durch die Freimaurerei geprägten Literatur, fanden sich Begriffe wie „Corporations-, Hütten- oder Bundeszeichen“, „Geschäfts- und Ehrenzeichen“ und in Zusammenhang mit dem „gerechten Steinmetzgrund“ und den „Konstruktionsgeheimnissen“ der Bauhütten auch der Begriff „Handgemal“ wieder. Steinmetzzeichen wurden damals neben „Merkzeichen“ und „Monogramm“ auch als „Garantiemarke“ bezeichnet, die der „Controlle der Güte und Quantität des Gefertigten, somit auch dessen, was der Einzelne verdient hat“ dienten.
Werkmeister-, Baumeister- oder Meisterzeichen wurden vom Meister an betonten Stellen in Wappenschilden oder an Baumeisterbildnissen selbst angebracht.
Im Englischen ist adäquat zur deutschen Begriffsdefinition „lapidary mark“ oder „stonemark“ gebräuchlich. Weitere Begriffe wie „mason’s mark“, „stonemason’s mark“, „tool mark“ und „master’s mark“ werden im Sinne von „Meisterzeichen“ benutzt. In der französischen Literatur liest man von „signe lapidaire“ zur allgemeinen Bezeichnung eines Steinmetzzeichens und von „signe dite de tâcheron“ zur genaueren Definition der Abrechnung im Stücklohn sowie von „marque de tailleur de pierre“, was wiederum die Urhebersituation umschreibt. Begriffe wie „signe de maître tailleur de pierre“ und „marque de maîtrise“ werden im Sinne von „Meisterzeichen“ verwendet.
Der Beginn der Entwicklung des Steinmetzzeichen als „Künstlersignatur“ wird bereits im 12. Jh. gesehen: Funde an der Kathedrale von Lyon aus der ersten Hälfte des 13. Jh.s zeigen bereits charakteristische Profile der Steinmetze. Die erste bekannte „Künstlersignatur“ des Gislebertus taucht als Inschrift zwischen 1130 und 1140 am Westportal der Kathedrale von Autun auf.
Persönlich gebundene Steinmetzzeichen sind von ähnlich aussehenden, seit der Antike verwendeten „Versetz-“ oder Versatzzeichen“, „Setzmarken“ oder „Versatzmarken“ und im Speziellen von den „Höhenschichtenzeichen“ zu unterscheiden. Sie erfüllten eine rein bautechnisch bedingte Aufgabe. Meist wurden sie aus Zahlen, Buchstaben und einfachsten geometrischen Formen gebildet, die mit der Reihenfolge beim Versetzen der Steine zu tun hatten und sich in Gestalt und Systematik grundlegend von den Steinmetzzeichen unterschieden.
In der heutigen Forschung besteht Uneinigkeit darüber, ob Steinmetzzeichen formal von Versatzzeichen zu unterscheiden sind und ob eine sichtbare oder im Steinverband verborgene Anbringung zu einer Unterscheidung beiträgt.
In der englischen Fachliteratur werden „Versatzzeichen“ als „guiding marks“, „position marks“ oder „assembly marks“ bezeichnet. Im Französischen hingegen wird die Terminologie der „signes utilitaires“ verwendet.
„Steinbruch-, Bruch -, Bau- oder Lieferantenmarken“ wurden als „Herkunftszeichen der Steinbrüche“ verwendet und dienten bereits in der griechischen und römischen Antike als Ursprungszeichen und Kontrollmarke bei der Abnahme des Materials durch den Bauherrn. Ausgrabungen an alten Steinbrüchen zeigen, dass Quader selbst in mittelalterlicher Zeit bereits am Steinbruch von professionellen Steinmetzen bearbeitet worden waren. Diese oft flüchtig ausgearbeiteten Zeichen wurden jedoch meistens im Laufe späterer Bearbeitungsschritte weggemeißelt.
In der englischen Fachliteratur findet sich hierfür der Begriff „quarry marks”, im Französischen adäquat dazu „marques de carrière“.
Eine umfassende Betrachtung mittelalterlicher Steinmetzzeichen muss bereits im Altertum und nicht erst in der Romanik ansetzen.
Die ältesten Steinmetzzeichen finden sich in Ägypten. Sie wurden von der Abusir-Expedition der Deutschen Orient-Gesellschaft am Grabmal des Königs Sahure (5. Dynastie, etwa 2450 v. Chr.) entdeckt und ergeben - in der richtigen Reihenfolge gelesen - einen Satz. Es handelte sich hierbei um Steinbruch- oder Versatzmarken, die zumeist von eigenen Schreibern angeschlagen wurden und entweder die Herkunft des Materials aus einem bestimmten Steinbruch oder die Zugehörigkeit zu einer gewissen Baustelle kennzeichnen sollten.
Dem Neuen Reich (1530 bis 1070 v. Chr.) können die Zeichen am Karnak-Tempel und diejenigen am kleinen Tempel der Insel Elephantine zugeschrieben werden.
Phönizische Steinmetzzeichen sind aus Sidon, Baalbek und Damaskus bekannt und die ältesten persischen Steinmetzzeichen wurden in Ekbatana und Persepolis gesichtet (ca. 700 v. Chr.). Sie sind groß, grob eingehauen und formal nicht mit griechischen und römischen Zeichen zu verwechseln.
Ähnlich wie die ägyptischen Male waren auch diese Zeichen Arbeitsmarken, die auf Grund eines leistungsbezogenen Abrechnungsmodus von professionellen Steinmetzen selbst angeschlagen wurden.
Die mesopotamische Bauweise kannte zunächst nur luftgetrocknete oder gebrannte Lehmziegel, die mit Ziegelstempeln und Pechmarken gekennzeichnet wurden. Solche Brennerzeichen sind mit Steinmetzzeichen vergleichbar und bieten ein ähnliches Forschungsfeld.
Griechische Zeichen, die formal griechischen Buchstaben entsprechen, wurden in Troja, Pergamon und Olympia beobachtet und „... die Art ihrer Anbringung (läßt)... keinen anderen Schluß zu, als daß es sich um persönliche Arbeitsmarken der Steinmetzen (wenn auch nicht im strengen mittelalterlichen Sinne) handelt.“ [1]
Im griechischen Osten werden Zeichen entdeckt, die „... in mehr als einer Hinsicht den mittelalterlichen, aus dem 12. bis 16. Jahrhundert stammenden gleichen. ... Gewisse Inschriften, die offenbar von Steinmetzen herrühren ... bestehen zum kleineren Teil aus einem, öfter aus zwei oder mehreren Buchstaben, deren Deutung von den Verfassern mit mehr oder weniger Glück versucht worden ist. Sicher ist ..., daß sie aus dem Steinbruch herrühren; sie sind in den meisten, wenn nicht in allen Fällen, Abkürzungen von Namen.“ [2]
Dagegen waren Römische Steinmetzzeichen in grober und weniger sorgfältiger Technik, meist in geraden Linien in der Größe zwischen 20 und 25 cm ausgeführt und bieten keinen persönlichen Bezug zum Steinmetz.
Auf formwilden Mauern und annähernd horizontal geschichteten kolossalen Mauerblöcken antiker Städte fanden sich gar keine (Steinmetz)zeichen, denn diese Steine wurden - wenn überhaupt - erst an Ort und Stelle bearbeitet. Aufbau und Bearbeitung waren ein Arbeitsgang, Bauhandwerker und Steinmetz - zumeist unfreie Sklaven oder Legionäre - waren ein und dieselbe Person. Dies machte eine Kennzeichnung unnotwendig.
Römische Zeichen außerhalb Italiens wurden beispielsweise am Diokletianspalast zu Spalato (300 n. Chr.) gesichtet, wo sie in weniger buchstabenähnlicher Form bereits komplizierter ausgebildet waren und teilweise sogar Kreisformen umschrieben. Weitere Zeichen fand man in großer Zahl an der Porta Nigra in Trier (2. Jh. n. Chr.). Diese aus Gruppen von zwei bis drei Buchstaben gebildeten Zeichenkombinationen wurden ebenfalls vor dem Versetzen in einfachster Weise mit dem Zweispitz eingehauen.
Aus altchristlich - byzantinischer Zeit (4. bis 7. Jh. n. Chr.) wurden Steinmetzzeichen u.a. an der Zisterne von Birbindirek (550 n. Chr.) und an der Hagia Sophia (532 bis 537 n. Chr.) entdeckt. Dort fanden sich - nicht wie bisher nur einfache Quader - sondern bereits besondere Werkstücke mit Zeichen versehen, die formal griechischen Buchstaben ähnelten und in unterschiedlichster Sorgfalt und Größe ausgeführt wurden. Diese Zeichen waren wohl Namensabkürzungen, die die Grundlage zur Lohnabrechnung bildeten.
Mit dem eigentlichen Beginn der abendländischen Architektur, als sich die Vorromanik in karolingischer Zeit durchsetzte, tauchen auch die Steinmetzzeichen im deutschen Reich auf. Es sind wohl Kirchenbauten und keine Burgen gewesen, an denen die ersten Zeichen angeschlagen wurden [3]
Anhand der Steinmetzzeichenfunde an der Klosterkirche Murbach, der Klosterkirche Knechtsteden, der Klosterkirche Maulbronn und am Dom zu Gurk ein fast gleichzeitiges Auftreten im staufischen Herrschaftsgebiet gegen Mitte des 12. Jahrhunderts feststellbar.
Denkbar in diesem Zusammenhang ist ein „‚Kulturtransfer’ aus dem Orient in den Okzident...“ [4] durch die Kreuzzüge. In Armenien waren Steinmetzzeichen bereits im 6. Jh. in Gebrauch und die unvermittelt einsetzende Verwendung könnte durch fränkische Söldner, die dort im Burgenbau tätig waren, oder über armenische Handwerker, die im Dienst der Staufer Bauten in Süditalien ausführten, erfolgt sein.
In Frankreich traten Steinmetzzeichen bereits im zweiten Viertel des 12. Jh.s auf. Im irischen Raum sind sie nach 1167 in Zusammenhang mit der Anglo-Normannischen Invasion zu beobachten. Für Spanien berichtete G. Street von frühen Steinmetzzeichen u.a. an den Kathedralen von Salamanca (um 1178 vollendet) und Lugo (1129 - 1177).
Der Gebrauch von Steinmetzzeichen fällt jedenfalls zeitlich mit wirtschaftlichen, sozialen und technischen Umschwüngen zusammen, die einen vergrößerten und intensiveren Baubetrieb mit sich brachten. Aus dem Wechsel von der Natural- zur Geldwirtschaft und vom Tag- zum Akkordlohn resultierte eine neue Art der Lohnberechnung. Die Arbeit im Akkordsystem bedurfte einer besseren Übersicht über Volumen und Qualität der verrichteten Arbeit - anfangs besonders bei einfachen Quadern, die oftmals im Winter auf Vorrat produziert und erst im Sommer versetzt wurden. Diese wirtschaftlichen Veränderungen sind für die Verwendung der Steinmetzzeichen jedenfalls mitverantwotlich, denn sie erleichtern die Abrechnung im Stücklohn, die für den tüchtigen Arbeiter vorteilhafter als die Stundenentlohnung war.
„Der Steinmetz stapelte die gefertigten Quader in der Nähe seines Arbeitsplatzes auf und bei der Steinaufnahme am Zahltagsabschluß erhielten einzelne Steine, vielleicht die ganze oberste Schicht, das Zeichen.“ [5]
Diese Erklärung für den Zweck der Steinmetzzeichen anhand der „Stapel-Theorie“ ist bis heute in der Forschung gültig und die Bedeutung der Steinmetzzeichen wird im praktischen Bereich der Organisation der jeweiligen Baustelle selbst gesehen.
Angesichts der frühen Literatur über Steinmetzzeichen beschäftigte sich C. Pfau im späten 19. Jh. eingehend mit der Frage, wie die unterschiedlichen Ordnungen die Angelegenheit der Steinmetzzeichen zu regeln versuchten. Da die Strassburger Hauptordnung von 1464 dieses Thema kaum erwähnte, vermutete C. Pfau, Steinmetzzeichen seien im Mittelalter von geringerer Wichtigkeit gewesen als ihnen in der damaligen Forschung beigemessen wurde. Allerdings könnten sie so selbstverständlich verwendet worden sein, dass eine explizite Regelung dieser Angelegenheit als nicht erforderlich erachtet wurde. Auch das Bruderbuch von 1563 erwähnte das Thema nur peripher, einzig die Rochlitzer Ordnung von 1462 setzte sich als Abschrift der Hauptordnung im Art. 72 detaillierter damit auseinander:
„Welcher geselle nicht hülffe biethet, seinen stein auss oder einzuwenden, brengen oder umbzuwenden wen es not ist, oder sein zeichen anschlecht, ob er recht gemacht sey, ehe man den stein besihet, das er in das leger kompet ungefraget oder vordiget ungefinget (!), der sol geben zu busse ein halb pfund wachs ... aber es soll geschehen, ehe man den stein besiehet, das er in das lager kommt ungefraget.“ In der Strassburger Hauptordnung wurden die Steinmetzzeichen nicht erwähnt.
Ein „unehrenhafter Zeichenkauf“, den sowohl die Strassburger Hauptordnung als auch die Rochlitzer Ordnung verboten haben, wäre nach C. Pfau bei einer zentralen Verwaltung und Vergabe der Steinmetzzeichen kaum denkbar oder zumindest drastisch erschwert gewesen. Man verhängte Strafen für den Käufer, setzte aber inkonsequenterweise keine für den Verkäufer fest.
Damit erhebt sich jedoch die Frage, weshalb Zeichen um teures Geld gekauft wurden, obwohl es aufgrund mangelnder Verwaltung ohnehin nicht nachvollziehbar gewesen sein soll, ob ein Zeichen frei erfunden worden war. Hier stellt sich eine weitere Frage: Waren solche Zeichen formal voneinander zu unterscheiden? Das Steinmetzzeichen entwickelte sich scheinbar im Laufe der Zeit zu einem „Ehrenzeichen“, aber erst im Bruderbuch finden wir diesen Wortlaut als solchen abgedruckt (siehe unten Art. 59).
Darauf, ob Zeichen ausschließlich von ausgelernten Steinmetzen angeschlagen wurden, bezieht sich Art. 30 der Rochlitzer Ordnung. Er räumte die Erlaubnis ein, einem Lehrling noch vor Beendigung seiner Lehrzeit ein Zeichen zu verleihen, damit dieser auf Wanderschaft gehen konnte. Dies deutet wiederum darauf hin, dass man sehr wohl Wert darauf legte, ein Zeichen zu besitzen, welches allerdings kein Beweis für eine absolvierte Lehrzeit war. Wäre am Zeichen ablesbar, von welchem Meister es verliehen wurde, so könnte es diesem wohl ein Anliegen gewesen sein, eine möglichst große Anzahl selbst ausgebildeter Lehrlinge mit einem von seinem Meisterzeichen abgewandelten Zeichen auf Wanderschaft zu schicken. Auch verbot die Rochlitzer, dem Ausgelernten das Zeichen länger als vierzehn Tage vorzuenthalten. C. Pfau schloss daraus, dass Meister in Zeiten reger Bautätigkeit selbst ausgebildete und qualifizierte Kräfte an den eigenen Bau binden wollten und den jungen Gesellen durch die Verzögerung der Zeichenverleihung daran zu hindern suchten, vorzeitig auf Wanderschaft zu gehen.
Dass Steinmetzzeichen als Druckmittel eingesetzt wurden, lässt eine Wichtigkeit vermuten. Ungeklärt bleibt trotzdem, ob sie wirklich Voraussetzung für die Wanderschaft waren. Nach C. Pfau verlangte die Rochlitzer Ordnung sogar von den Werkmeistern, jedem Fremden auf Verlangen ein Zeichen zu verleihen. Der Art. 59 des Bruderbuches besprach auch die Möglichkeit, ein „Ehrenzeichen“ selbst zu verändern: „Es soll auch keiner sein ehrenzeichen, dass jme von einem Handwerck verlyhen und vergönt worden ist, für sich selbs und eigens gewalts nicht endern, so er’s aber ihn zu endern vermeint, solle ers mit gunst, wissen und willen eines gantzen Handwercks thun.“
Da das Bruderbuch für eine Änderung der Zeichen keine Strafen vorsah, schloss C. Pfau, dass diese bereits früher ohne großes Aufsehen geändert wurden. Also dürften sie - soweit beurteilbar - auch nicht die Voraussetzung für den Beitritt in eine Bruderschaft gewesen sein.
Unbelegbar und unwahrscheinlich sind Behauptungen einer zentralen Organisation und Verwaltung von Steinmetzzeichen in internationalen Hüttenbüchern. Ebenso wenig dürften Meister- oder Gesellenstücke als Grundlage für die Zeichenverleihung gedient haben.
Das Admonter Hüttenbuch ist für die Steiermark von höchster Bedeutung. Es wird heute im Original im Steirischen Landesarchiv verwahrt (vgl. Abb. 05) und wurde erstmals 1894 durch A. Luschin v. Ebengreuth publiziert (siehe Kapitel 3.1.). Sein Einband bildet das Meisterzeichen des Hüttenleiters Wolfgang Denck ab. Neben der Auflistung der am Hüttentag zu Regensburg teilnehmenden Meister oder Gesellen und der namentlichen Auflistung der zwischen 1497 und 1523 in der Admonter Bauhütte tätigen Steinmetze, ab 1506 finden sich dort vor allem die jeweiligen Steinmetz- oder Meisterzeichen vermerkt. Für das österreichische Gebiet sind weiters das Tiroler Bruderschaftsbuch, die Gründungsurkunde und ein Nekrolog einer Kärntner Bruderschaft, die Thanner und Klagenfurter Ordnung, das Tamsweger Bruderschaftsverzeichnis sowie weitere Abschriften erhalten geblieben. Überall sind die Meister und Gesellen jedoch nur namentlich vermerkt.
Nicht selten finden sich „Steinmetzzeichen“ auch auf alten Bauzeichnungen eingetragen, so auf den Rissen der Bauhütte des Ulmer Münsters und dem Skizzenbuch von Villard de Honnecourt (1220/1230). Österreich besitzt im Nachlass der Wiener Bauhütte den „geschlossensten Komplex [mittelalterlicher Werkzeichnungen] ..., der allein einen Begriff vom Umfang und von der Zusammensetzung des Planarchivs einer spätmittelalterlichen Hütte zu geben vermag“. Er wird heute im Wiener Stadtarchiv und der Wiener Akademie der Künste verwahrt. Auf Visierungen, die als Kontraktzeichnungen zum Zweck der Planeinreichung gefertigt wurden, konnten neben Baufortschritten, wie die Eintragungen Ulrich von Ensingens am Pergamentriss des Ulmer Münsterturmes dokumentieren, auch Zeichen eingetragen werden. So geschehen am Grundriss der Vorhalle des Singertores von St. Stephan in Wien, einer Pergamentzeichnung von Hanns Puchsbaum (vgl. Abb. 06). Man vermutete früher, dass Steinmetzzeichen auf Bauzeichnungen als Grundlage für die Lohnverrechnung gedient hätten. Der Bauschreiber hätte die Steinmetzzeichen als Lohnzeichen bei der Zusammenstellung der Berechnung in die Risse eingefügt. Neuere Forschungen, die u.a. H. Deneux an der Kathedrale von Reims anstellte, lassen jedoch vermuten, dass es sich hier um Versatzzeichen gehandelt haben muss. A. Kieslinger wiederum verglich die Werkzeichnung der Kanzel des Wiener Stephansdomes, an der die unterschiedlichen Segmente durch Versatzzeichen nummeriert wurden, mit den tatsächlichen Kanzelbauteilen, an denen sich heute jedoch richtige Steinmetzzeichen befinden. Dafür konnte A. Kieslinger keine befriedigende Erklärung finden. R. Ržiha und O.F. Günzler wiederum deuteten die auf Pläne eingetragenen Zeichen als Festlegung eines Arbeitsplanes, als Notierung der Arbeitsteilung. Letzterer gesellte die Werkzeichnungen der Wiener Akademie der Künste „unverständlicherweise“ zu den Steinmetz - Sammelsteinen.
Teilweise wurden Architekturzeichnungen sogar mit Steinmetz- oder Meisterzeichen „signiert“ (vgl. Abb. 07). P. Pause mahnte bei mit Monogrammen, Namen, Steinmetz-zeichen und Jahreszahlen versehenen Zeichnungen zu Vorsicht bei der Interpretation, da nicht vorausgesetzt werden kann, dass diese vom Zeichner selbst stammen. Gregor Hauser versah Puchsbaums [!] Turmrisse mit seinem eigenen Namen und Steinmetzzeichen, wohl um sich selbst als Vollender des Turmes auszuweisen. Hans Böblinger d.J. hingegen signierte die eigenen Zeichnungen der Esslinger Spitalskirche und versah sie mit weiterführenden Bemerkungen.
Meisterzeichen wurden auch im Siegel geführt und zur Unterfertigung von Verträgen verwendet. In Strassburg fand man elf Spruchbriefe (1402 - 1418) mit dem Siegel des Ulrich von Ensingen. Sie geben dessen Meisterzeichen mit der Umschrift „S(igilum) ulricus de ensingen m(a)g(ist)ri op(er)is ecc(lesia)e Argent(inensis)“ wieder. Hans Krumenauer (gest. 1435) und Stefan Krumenauer (geb. um 1410), Madern Gerthener (gest. 1430) sowie Ulrich Warnhofer (1436) dürften hingegen persönliche Wappen geführt haben, die sich, wie bei Meister Michael Chnab (geb. um 1350), vom eigenen Meisterzeichen unterschieden. Inwieweit im Allgemeinen Meisterzeichen mit den etwaigen Siegelbildern übereinstimmten, müsste im Einzelnen noch untersucht werden. Bei den Parlern, Hanns Stethaimer (gest. um 1460), dem Maurer Hans vom Wienerberg (1397) und dem Maurermeister Heinrich von München (1411) waren beide übereinstimmend ausgebildet. L.F. Salzman publizierte einen Kaufvertrag zwischen „Thomas Maude off Maydston“ und „Rychard Young off Bowton“ von 1536, in dem Vertragssumme und Ausmaß einer Steinlieferung festgesetzt wurden. Dieser wurde nicht - wie sonst üblich - mit Siegeln oder Namen der Vertragspartner, sondern mit deren Steinmetzzeichen unterfertigt. In diesem Zusammenhang berichtete C. Pfau von einem silbernen Daumenring aus dem frühen 16. Jh., der ein Meisterzeichen mit zwei flankierenden Buchstaben zeigt, die für Vor- und Nachnamen des Besitzers stehen könnten. Scheinbar wurde der Ring vom Vater an den Sohn weitervererbt, da der Buchstabe des Vornamens ausgebessert wurde, während das Zeichen selbst sowie der zweite Buchstabe unverändert blieben. Ebenso bezugnehmend auf die Ableitungstheorie der Steinmetzzeichen sei an dieser Stelle vermerkt, dass das gemeinsame Meister- und Steinmetzzeichen der gesamten [!] Familie Parler, der Kantenpfahl - das doppelt gewinkelte Maßbrett des Parliers -, als „Familien-Zeichen“ sowohl für Bau- und Bildwerke als auch auf Siegeln Anwendung fand. 1424 ist für Klagenfurt ein „Hans der stainmecz“ überliefert, der in St. Veit a.d. Glan an einem Liegenschaftskauf beteiligt war. Er war zwischen 1424 und 1425 sogar Stadtrichter und führte sein Meisterzeichen als solcher in einem grünen Siegel. Eine Urkunde vom 24. Mai 1509 zeigt das Siegel des Grazer Stadtrichters Lienhard Steiger, das in einem Wappenschild als Meisterzeichen in leicht abgewandelter Form an der Grazer Stadtpfarrkirche beobachtet wurde. Inwieweit diese beiden Zeichen miteinander in Verbindung zu bringen sind und eine Identität zwischen beiden Zeichenträgern besteht, konnte die Forschung bislang noch nicht befriedigend klären. Im Rahmen dieser Arbeit war es natürlich von größtem Interesse, ob Hans Niesenbergers Meisterzeichen durch Pläne, Kontrakte oder auch durch das Basler Zunftbuch überliefert ist. Nach T. Flum weist eine Urkunde vom 24. November 1491 zwei Siegel auf, von denen eines im Wappenfeld Niesenbergers Steinmetzzeichen (vgl. Abb. 08) zeigt. In dieser „Urfehde“ gestand der in der Literatur oft als „Grazer Dombaumeister“ in Anspruch genomme Meister sein Scheitern am Freiburger Münsterchor ein und gab die Verantwortung für weitere Bautätigkeiten aus der Hand.
(Über soziale Stellung und Tätigkeitsfeld von „Werk-“ und „Baumeister“)
Gleichzeitig mit der angesehenen persönlichen Stellung der Werkmeister wurden im gotischen Zeitalter Meisterbildnisse oft an statisch wichtigen und symbolträchtigen Positionen der Bauwerke angebracht. So trägt der Meister Hans Bock heute noch stellvertretend die Last des Kirchengewölbes der zwischen 1514 und 1516 durch ihn erbauten St. Galluskirche in Frickenhausen (vgl. Abb. 09). Das älteste deutsche Werkmeisterbildnis wurde in der Zeit von Ludwig dem Frommen in Miniaturmalerei ausgeführt, während erst nach der Mitte des 12. Jh.s das steinerne Werkmeisterbildnis als Dokument bewussten baukünstlerischen Schaffens in Form von Reliefdarstellungen mit beigefügten Inschriften nachweisbar ist. Die eigentliche Geschichte der Baumeisterbildnisse setzte jedoch zur selben Zeit in Südwestdeutschland am Münsterbau in Basel mit einem der später für die Gotik typischen Bildnispaare ein: Das Denkmal zeigt zwei Männer, den Bau- und Werkmeister, und wurde im Inneren des Georgsturmes eingelassen.
Im Laufe des 15. Jh.s verschwammen dann die Grenzen zwischen Bau- und Werkmeister: Letzterer, im heutigen Sinne mit dem schöpferischen Architekt gleichzusetzen, wurde immer öfter „Baumeister“ genannt. So wurde u.a. H. Niesenberger 1474 in Freiburg „Meister Hanß von Gratz unser buwmeister“ tituliert. K. Gerstenberg gliederte jedenfalls die plastischen „Baumeister“ - Bildnisse in Kopf- und Büstendarstellungen, Bildnisbüsten von Werkmeister und Meisterin, ganzfigurige Bildnisse, Darstellungen mit Steinmetzwerkzeug oder Meisterschild, Halbfigurenbildnisse in scheinbarer Bewegung und gemalte Baumeisterbildnisse. Zahlreiche Bildnisse aus dem 15. Jh., wie das umstrittene von Niesenberger in Basel und am Freiburger Münster oder das des Anton Pilgram in St. Stephan in Wien, das von Niklas Velbacher in St. Marein (Knittelfeld/ Stmk.) oder Hans Jerslebens Konsolbüste in St. Sigismund (Oberwölz/ Stmk.) sind erhalten geblieben und als „memento mori“ zu deuten. Hervorzuheben ist natürlich die selbstbewusste Darstellung Peter Parlers (1330 - 1399), der sich gemeinsam mit dem Baumeister Matthias von Arras (gest. um 1358) bereits um 1380 [!] gleichberechtigt neben den Büsten des Kaisers und dessen Familie, den Erzbischöfen und Baurektoren im Triforium des Prager Domes verewigte (vgl. Abb. 12). Bereits im 12. Jh. genoss der „Architekt“ in Frankreich, dessen Stellung besonders in der Schule von Chartres auf der platonischen Grundlage zum „theoreticus“ aufgewertet wurde, gegenüber Malern und Bildhauern besonderes Ansehen. Aus dem Denken dieser Schule erklärt sich auch die übermächtige Stellung des gotischen Zahlen- und Proportionsdenkens. Das „gelehrte Bauen“ der Gotik erforderte große technische Erfahrung und wurde „als Hüttengeheimnis streng verwahrt“.
Zudem wurde die Wertschätzung des Werkmeisters seit dem 13. Jh. durch die Ideenlehre des Thomas von Aquin gesteigert, derzufolge der Meister bei der Konstruktion einer Kathedrale wie der Schöpfergott bei der Konstruktion des Kosmos vorging und dabei geometrisch - mathematischen Grundsätzen folgte. Auch die Formulierungen des Albertus Magnus (um 1193 - 1280) waren von ähnlichen scholastischen Gedankengängen geprägt. In allen mittelalterlichen Handschriften, in Moralbibeln und Weltchroniken erschien der Schöpfer aller Dinge als der mit einem Zirkel ausgestattete Weltenbaumeister (vgl. Abb. 10 und 11). Heinrich von Veldecke (1140 - 1204), Begründer des deutschen Ritterepos, definierte in der Eneide (um 1180) den Berechner geometrischer Proportionen als wissend und weise: „der wise man Geometras, der des werkes meister war“. Damals schon begann der Prozess der Anerkennung des künstlerischen Elementes innerhalb der Baukunst gegenüber allen anderen handwerklichen Tätigkeiten, die sich in Folge im Zeitalter der Renaissance auf alle Sparten der bildenden Kunst beziehen wird. Weitere Voraussetzungen für Peter Parlers selbstbewusste Portaitbüste und die späteren Baumeisterbildnisse im Allgemeinen waren die zunehmende Bedeutung der Bildniskunst, die im „neuzeitlichen Sinne“ vermehrt als Individualportrait aufgefasst wurde, und die aus der englischen Gotik stammende Tradition der Baumeisterdarstellungen in Konsolbüstenform sowie die erstmals bei Petrarca (geb. 1304) formulierten Zusammenhänge von Individual- und Geschichtsbewusstsein, die sich in einem neuen Denkmalsgedanken äußerten. Gotische Baumeisterbildnisse wurden in diesem Sinne auch mit Steinmetz- oder Meisterzeichen versehen, wie das des Parliers Hans Engl am Hauptportal des Regensburger Domes, das erwähnte Bildnis von Peter Parler (vgl. Abb. 12) oder das des Hans Nussdorf an der Basler Leutkirche. Kein anderer als Ulrich von Ensingen hat sich jemals „in so großartiger Form immer wieder ein monumentales Denkmal gesetzt“: Er brachte sein Zeichen im Meisterschild viermal in und am genialen Strassburger Münsterturmaufsatz an sowie an der Innenseite der Balustrade an exakt die Stelle, wo seine Bildnisfigur zur Turmspitze emporblickend kniet. Die Portraitbüste von Michael Chnab an der Spinnerin am Kreuz von Wiener Neustadt trägt hingegen Meister Michaels persönliches Wappenzeichen mit Halbmond und Stern, das sich, wie erwähnt, von seinem Meisterzeichen unterscheidet (siehe Kapitel 1.4.4.). Meistens jedoch, wie auch bei den Baumeisterbildnissen der Kirche St. Ägyd in Semriach, der Wfk. Maria Trost in Fernitz und der Grazer Franziskanerkirche Mariä Himmelfahrt können weder Meisterzeichen noch weiterführende Inschriften festgestellt werden, sodass namentliche Zuschreibungen in den seltensten Fällen gelingen. Meisterzeichen sind aber außer an Konsol- und Schlusssteinen auch im direkten Verbund mit anderen architektonischen Bauteilen zu beobachten: Eine derartige Ausführung in monu-mentaler Form findet sich am Helm des Münsterturmes St. Theobald zu Thann (vgl. Abb. 13), wo im Gegensatz zu erwähntem Beispiel des Strassburger Münsters das Meisterzeichen ohne Schild [!], direkt und in plastischer Ausführung in eine Krabbenkonstruktion gesetzt wurde.
Einhergehend mit der steigenden sozialen Stellung der Werkmeister (siehe Kapitel 1.4.5.) hinterließen diese - nördlich der Alpen ab der zweiten Hälfte des 13. Jh.s - Inschriften am Bauwerk selbst. Gleichzeitig tauchten Werkmeistergrabplatten auf. Beide konnten wertvolle weil weiterführende Informationen preisgeben, nannten die Werkmeister zumeist jedoch nur namentlich. Auch in der ersten Hälfte des 14. Jh.s waren darüber hinausgehende Nachrichten nicht sehr zahlreich gesät. Eine spätere Grabplatteninschrift (1399) nannte Peter Parler „Petro de Gemund magistro fabrice“ und der Parlerstein am Ulmer Münster zeigte bereits das „Familienzeichen“. Häufig wurden solche Grabsteine und Epitaphien an der Außen- oder Innenwand von Kirchen angebracht um den Baumeister, dessen die Nachwelt gedenken soll, zu rühmen. Bloßen Grabinschriften wurden auch oft Bildnisse, Werkzeugdarstellungen und Steinmetz- oder Meisterzeichen hinzugefügt. Letztere sollten auf den Beruf des Verstorbenen verweisen. Hanns Stethaimer und Hans Krumenauer wurden auf ihren Grabplatten mit Nachdruck nicht bloß „maister“, sondern auch „stainmetz“ bezeichnet, was die Einstellung zum eigenen Handwerk verdeutlichen mag. Dass man bereits in der Antike auf den ausgeübten Beruf stolz war, zeigt der Grabstein eines römischen Steinmetz in Flavia Solva (Leibnitz), der in seiner Rechten einen Spitzhammer und in der Linken einen Zirkel hält. Als Beispiel eines Grabsteines, auf dem ein Meisterzeichen verewigt wurde, soll u.a. der von Matthäus Ensinger (1463, Ulmer Münster) genannt sein. Auch das Bildnis des Epitaphs von Moritz Ensinger (1492, Ulmer Münster) bildet dessen Meisterzeichen ab. Epitaphien sind allerdings nicht nur von führenden Bauhüttenleitern, wie etwa dem Meister der Admonter Bauhütte Wolfgang Denck, dessen Meisterzeichen an seinem Grabstein in Steyr angebracht wurde und ihn als „stainmetz vnd pawmaister“ ausweist, überliefert, sondern auch von Erbauern schlichterer Werke. So von Lienhart Zahenperger, dem Schöpfer des Langhauses der Kirche zu Gilgenberg (1466) und von den Meistern der Kirchen von Schöndorf bzw. Zeltschach bei Friesach. Letzteres (vgl. Abb. 14) wurde von R. Kohlbach Lukas von Zeltschach zugeschrieben, der nach dem heutigen Forschungsstand mit Peter von Klagenfurt ident ist und ab 1450 in Kärnten als Meister nachweisbar ist. Das Symbol des Evangelisten Lukas dürfte eher auf eine Malerbruderschaft als auf den Vornamen verweisen, da es zu dieser Zeit durchaus üblich war, dass ein Bildhauer und Steinmetz auch den Beruf des Malers ausübte oder umgekehrt. Meister Peter war einer der wenigen Kärntner Werkmeister, der sich in qualitativ hochwertiger Weise an seinem Kirchenbau verewigte. Ein weiterer Werkmeistergrabstein wurde in der Steiermark bei St. Peter ob Judenburg gefunden, der das Meisterzeichen des 1561 verstorbenen Steinmetz Fizcencz zu Midertarf sowie eine weiterführende Inschrift zeigt (vgl. Abb. 15). 2. Allgemeines zum mittelalterlichen Baubetrieb G. Binding, der sich - neben anderen - ausführlich anhand zeitgenössischer Quellen mit dieser Thematik auseinander setzte, kritisierte angesichts der diffizilen Quellenlage einige bisher veröffentlichte und mangelhafte Darstellungen des mittelalterlichen Baubetriebs, die „wegen ihrer vermeintlichen Klarheit häufig und gerne benutzt wurden“. Man stützte sich auf weniger zuverlässige Quellen und wertete sie oft einseitig oder gar falsch aus. An dieser Stelle kann jedoch nur ein kurzer Einblick in die inneren Organisationstrukturen von Baubetrieb und Steinmetzhandwerk vermittelt werden.
Seit dem Beginn der Kreuzzüge (1095 - 1254) äußerte sich der durch Tributzahlungen und Handel angekurbelte wirtschaftliche Umschwung in gestiegenen Geldvorräten und gesellschaftlichen Veränderungen. Ein sozialer Umschwung befreite den dritten Stand aus der ehemaligen Hörigkeit und führte dazu, dass sich Baubetriebe von Klosterbauschulen emanzipierten, wo bis dahin fachlich geschulte Laienbrüder (lat. „conversi“) neben Laien (lat. „ablati“), Fronarbeitern und Tagelöhnern für Gotteslohn oder Naturalien arbeiteten. In Österreich wurde der Wechsel des Bauwesens in nichtgeistliche Hände durch das Fehlen befähigter Konversen innerhalb der Bettelorden forciert. Der technische Umschwung von Bruchstein- zu Quaderbautechnik (bis ins 11. Jh. wurden auch größere Kirchen wie das Benediktinerstift Admont in Holz ausgeführt) und die gesteigerte Wölbebautätigkeit ließen den Bedarf an Steinmetzen steigen.
Die höheren fachlichen Anforderungen - die gotische Mauerauflösung bedurfte einer größeren Anzahl profilierter Bauteile -, verbesserten bald das Ausbildungsniveau und stärkten das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie das eigene Selbstverständnis der Handwerker. Damals begannen die Werkleute - einhergehend mit veränderten Abrechnungsmodalitäten -Steinmetzzeichen anzuschlagen (siehe Kapitel 1.3.4.). Sie schlossen sich an den großen mittelalterlichen Bauzentren, den „Dombauhütten“, zu bruderschaftlich organisierten „Bauhüttenverbänden“ zusammen. Man befand sich hier und dort in Widerstreit, oder in gutem Einvernehmen mit den Maurer-und Steinmetzzünften, die ihrerseits überwiegend mit bürgerlichen Bauten betraut waren. Bereits um 1220 war der mittelalterliche Baubetrieb durch Neuerungen im Steineversetzen und den späteren Einsatz von Maschinen und Schablonen rationalisiert und internationalisiert worden, sodass er ab 1300 nur mehr geringfügig verändert werden musste. Die Auftragsvergabe erfolgte in Wettbewerben. Entwurfsvorschläge wurden in Form kleinmaßstäblicher Architekturzeichnungen abgegeben und Risse dienten als Entscheidungsgrundlage für Auftraggeber, als Projektfixierungen und Bauausführungspläne. Dies ermöglichte eine nie zuvor gekannte Mobilität: Meister, die früher an einen Bau gebunden waren, konnten durch den Einsatz von Plänen mehrere Baustellen gleichzeitig betreuen oder wurden als Sachverständige hinzugezogen. Durch das Wanderwesen und die dabei angelegten Skizzen- und Musterbücher (Villard de Honnecourt [1235], Reimser Palimpeste) gelangten technische und stilistische Neuerungen rasch von Bau zu Bau. Für die Spätgotik ist sogar eine gesteigerte Publikationstätigkeit der Meister zu beobachten. Werke wie die „Geometria Deutsch“, das „Wiener Werkmeisterbuch“, „Das Büchlein von der Fialen Gerechtigkeit“, das „Laubhauerbuch“ von Hans Böblinger und die „Unterweisung“ waren nach W. Buchowiecki jedoch für außenstehende Laien gedacht und verrieten weder geheime Hüttenbräuche noch Konstruktionsanleitungen.
Deartige Publikationen kamen gleichzeitig mit den schriftlichen Fassungen der Steinmetzordnungen auf und zeugten von einem neuen Denken und dem bereits angesprochenen, veränderten Selbstverständnis (siehe Kapitel 1.3.4. und 2.2.).
und folgende Werke: