Ein Stellplatz ist eine zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges oder anderen Fahrzeuges vorgesehene Fläche auf Privatgrund. Die erforderliche Mindestanzahl von Stellplätzen für die vorhandene oder geplante Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes ergibt sich aus den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Bundesländer.
Stellplätze sind nicht mit Parkständen oder Parkplätzen zu verwechseln. Parkstände sind Flächen auf öffentlichem Grund, die von allen zugelassenen Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen. Parkplätze bestehen aus mehreren Stellplätzen oder Parkständen.
Überdachte Stellplätze werden als Garagen bezeichnet.
Ein Kfz-Stellplatz hat in der Regel die Abmessungen 2,5 x 5,0 m.
Für Wohnmobile und Reisemobile gibt es spezielle Stellplätze, an denen das Fahrzeug auch über Nacht stehen bleiben kann. Solche Stellplätze werden z. B. in Fremdenverkehrsgebieten vorgehalten, in denen keine Campingplätze verfügbar sind. Durch diese Stellplätze soll das unkontrollierte Campieren mit den entsprechenden Umweltgefahren, z. B. durch Fäkalchemikalien, vermieden werden, indem dort zusätzlich Ver- und Entsorgungsstationen für Wohnmobile aufgestellt werden.