Stellvertreter

Ein Stellvertreter ist ein Vertreter in einem Amt, eine durch einen Amtsinhaber oder dessen Vorgesetze befugte Person zur Ausübung eines Amts während der Abwesenheit oder Verhinderung des hauptamtlichen Amtsinhabers.

Entsprechendes gilt auch für Leitungspositionen außerhalb von Ämtern und für Personen mit bestimmten Aufgaben oder Befugnissen, die vertreten werden. In der Privatwirtschaft gilt der Geschäftsführer als Vertretung des Geschäftsherrn. Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in den §§ 677 ff. des BGB geregelt ist (Treuhänder).

In der Religion wird die Funktion des Stellvertreters häufig als Glaubensautorität über die Gemeinschaft der Gläubigen eingesetzt. So trägt in der Römisch-Katholischen Kirche der Papst den Titel des Stellvertreters Christi auf Erden, im Islam das Kalifat.

Während der Zeit des Nationalsozialismus war Rudolf Heß offiziell „Stellvertreter des Führers“, siehe auch Parteikanzlei.

Siehe auch: Vikar, Vicarius Christi, Der Stellvertreter, Sedisvakanz

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