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In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen in ihren letzten Tagen und Stunden vor ihrem Tod Beistand zu leisten. Neben einer schmerzlindernden medizinischen Versorgung (Palliativmedizin) ist für Menschen im Sterbeprozess menschliche Zuwendung meist besonders wichtig. Die Sterbebegleitung beginnt mit dem Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient und endet mit dem Tod des Patienten. An ihr können sowohl Angehörige und Freunde des sterbenden Menschen, als auch Ärzte, Pflegepersonen, Seelsorger und ehrenamtliche Helfer mitwirken.
Die Betreuung von Sterbenden im Verlauf der von Elisabeth Kübler-Ross definierten Sterbephasen stellt für alle Beteiligten eine hohe psychische und emotionale Belastung dar. Tod und Sterben werden im Alltag oft verdrängt, bei der Begleitung eines sterbenden Menschen ist eine Beschäftigung mit diesem Thema aber nicht zu umgehen.
Auch kirchenfernen Menschen ist es während des Sterbeprozesses oft ein Anliegen, sich über Glauben, Religion, den Sinn des Lebens und ähnliche Fragen auszutauschen und darüber nachzusinnen. Für die Begleiter ist es von Bedeutung, die Weltanschauung oder religiöse Überzeugung des Sterbenden zu respektieren.
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Rechtliche Rahmenbedingungen sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, die im Mai 2004 neu gefasst wurden (siehe unten Weblinks). Daneben hat der Bundesgerichtshof am 17. März 2003 grundsätzliche Aussagen zur Sterbehilfe getätigt.
Sterbebegleitung und Ausbildungen auf diesem Gebiet werden von kirchlichen oder sozialen Verbänden angeboten, darunter sind die Caritas, der Malteser-Hilfsdienst, die Diakonie und die Johanniter-Unfall-Hilfe. Die meist ehrenamtlichen Sterbebegleiter erhalten von den jeweiligen Verbänden zunächst eine gründliche Vorbereitung auf ihren Dienst.
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