Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes.
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Sie wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt.
Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist der Sterbeeintrag im Sterbebuch (künftig: Sterberegister) des Standesamtes. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (und -zeit) und -orte sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie das Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes und den Namen des beurkundenden Standesbeamten aus.
Sterbeurkunden für religiöse und Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung werden kostenfrei ausgestellt. Die erste weitere Sterbeurkunde kostet 7 €, jede weitere 3,50 €. Dieses gilt bundesweit für alle Standesämter.
Die meist mit der Beisetzungszeremonie bzw. dem Trauergottesdienst betrauten Pfarrer bzw. Pastoren erstellen beglaubigte Kopien aber stets unentgeltlich, die aber nur im kirchlichen Bereich rechtsverbindlich sind. Unbeglaubigte Kopien reichen für sonstige Zwecke wie die oben beispielhaft genannten Kündigungen von Verträgen meist aus.
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