Steuerfestsetzung

Die Steuerfestsetzung ist die Verwirklichung eines entstandenen Steueranspruches. Die Festsetzung der Steuern erfolgt regelmäßig durch einen Steuerbescheid oder durch eine vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steueranmeldung (§ 155 Abs. 1 Abgabenordnung).

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Quelle:
Artikel Steuerfestsetzung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Bookmarks
delicious wong linkarena google