Die Steuerfestsetzung ist die Verwirklichung eines entstandenen Steueranspruches. Die Festsetzung der Steuern erfolgt regelmäßig durch einen Steuerbescheid oder durch eine vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steueranmeldung (§ 155 Abs. 1 Abgabenordnung).
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |