Die Steuerhoheit bezeichnet die durch die Verfassung oder aufgrund dieser erlassener Gesetze übertragene Zuständigkeit zur Erhebung von Steuern und Abgaben.
Die Steuerhoheit ist in Kommunal-, Länder- (bzw. Kantons-) und Bundessteuern aufgeteilt. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zudem die Besonderheit, dass durch den Bund erhobene Steuern zum Teil ertragsmäßig den Ländern zufliessen (Biersteuer).