Die Steuerinzidenz ist die Frage danach, wer letztendlich die Steuer trägt.
Nur durch die Ermittlung der Belastungswirkungen der Besteuerung kann eine Erörterung der Steuergerechtigkeit stattfinden. Der Versuch, ein optimales Steuersystem zu schaffen, ist solange zwecklos, wie die Belastungswirkungen verschiedener Steuerarten nicht bekannt sind.
Deshalb stellt die Lehre von der Inzidenz eines der ältesten und bedeutendsten Forschungsfelder der Steuerwissenschaft dar. Kern der Lehre ist die Unterscheidung zwischen formeller und materieller Steuerlast. Bei der formellen Steuerlast, auch Steueranstoß genannt, handelt es sich um jene Geldbeträge, die vom den Steuerpflichtigen an die Finanzbehörden abgeführt werden. Die materielle Steuerlast (Inzidenz) beschreibt jene Wohlstandseinbußen, die bei den Steuerpflichtigen oder anderen Personen nach Abschluss aller Überwälzungsvorgänge und Verzerrungen verbleiben. Unter Verzerrungen versteht man die Zusatzlast der Besteuerung, die dadurch ausgelöst wird, dass die Steuerpflichtigen versuchen, ihre Steuerlast durch Verhaltensänderungen zu verringern.
Die Gesamtheit der Zahllasten und der durch die Steuer verursachten Zusatzlasten entspricht der materiellen Steuerlast oder Steuerinzidenz. Mit der Steuerinzidenz soll die personelle Verteilung jener Wohlstandseinbußen gemessen werden, die sich nach Abschluss aller Überwälzungsvorgänge einstellen und die sich von der formellen Steuerlast erheblich unterscheiden können.
Formelle und materielle Steuerlast unterscheiden sich also, weil einerseits Überwälzungsvorgänge stattfinden und weil die Besteuerung andererseits Verzerrungen auslöst.
In einem geschlossenen ökonomischen Modell verwendet der Staat die eingenommenen Steuerbeträge für den Kauf von Gütern oder für die Zahlung von Transferleistungen an Haushalte und Unternehmen. Die Steuereinnahmen stimmen mit den Staatsausgaben überein. Konsequenterweise sollten bei der Analyse nicht nur die Steuerzahlungen berücksichtigt werden sondern auch zugleich die mit den Staatsausgaben verbundenen Nutzengewinne der Privaten. Dieses wird Budgetinzidenz genannt.
Im folgenden wird die Inzidenz anhand eines einfachen gesamtwirtschaftlichen Modells präzise definiert:
In der betrachteten Modellwirtschaft leben Konsumenten, die durch die Nummern h=1...H identifiziert werden. Der Begriff "Konsument" bezeichnet dabei sowohl Haushalte als auch Einzelpersonen. In einem gedachten Zustand ohne Steuern wählt jeder Konsument nach Maßgabe seiner finanziellen Möglichkeiten ein bestimmtes Güterbündel und erreicht hierdurch den Nutzen uh. Nach Einführung von Steuern zahlt jeder Konsument den Steuerbetrag Th an die Finanzbehörde. Dieser Steuerbetrag kann jede beliebige Zahlung repräsentieren, die sich auf Grund eines beliebig gewählten Steuersystems im neuen Gleichgewicht eingespielt hat. Formelle und materielle Steuerlast werden nun durch den Vergleich des fiktiven Zustands ohne Steuern und den Zustand mit Steuern charakterisiert. Diese unterscheiden sich oberflächlich durch die Zahlbeträge Th. Wichtig ist aber, dass die von den Konsumenten nachgefragten Güterbündel in den beiden Zuständen verschieden sind. Normalerweise wird ein Konsument durch die Besteuerung zu einem Konsumverzicht gezwungen und sein Nutzen sinkt um den in Geldeinheiten gemessenen Betrag Delta uh. Damit lässt sich die formelle und materielle Steuerlast begrifflich klar fassen:
Die formelle Steuerlast oder Zahllast wird durch T=(T1,...,Th) beschrieben. Eine Komponente dieses Vektors entspricht dem Steuerbetrag, den der Konsument h an die Finanzbehörde abführt.
Die materielle oder Steuerinzidenz wird durch den Vektor Delta u=(Delta u1,...,Delta uh) beschrieben. Eine Komponente dieses Vektors entspricht der Nutzeneinbuße, die der Konsument h durch die Besteuerung erleidet.