Unter Steuerprogression in der Einkommensteuer versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Dies führt zu einer steigenden steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen.
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Bis 1989 wurden für die Festlegung des stetigen Anstiegs des Grenzsteuersatzes Polynome verwendet, wobei der Anstieg bei höheren zu versteuernden Einkommen abflachte. Seit 1990 werden eine oder mehrere Geradengleichungen benutzt, die zu einem oder mehreren linear ansteigenden Grenzsteuersätzen führen. Die Geradengleichungen sind einfacher zu berechnen. In der politischen Diskussion werden die lineare Progression (derzeitiges Recht) und der Stufentarif diskutiert.
Die Verfahren zur Berechnung des Einkommensteuertarifs sind in der Tarifgeschichte [1] des Bundesfinanzministeriums mit Formeln und Tabellen beschrieben. Dort ist auch die ab 1990 erfolgte Vereinfachung der Berechnung des Steuersatzes dokumentiert.
Der so genannte Eingangssteuersatz beträgt für das Jahr 2007 15%, der höchste Steuersatz innerhalb der Progressionszone 42%. Der lineare Anstieg dazwischen ist in zwei Geraden aufgeteilt.
Bei der linearen Progression steigt der Grenzsteuersatz in einem oder mehreren Bereichen zwischen Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz linear an.
Beim Stufentarif wird auf einen linearen Anstieg des Steuersatzes verzichtet. Stattdessen gibt es Stufen, ab denen für jeden Euro über der Stufe der höhere Steuersatz zur Anwendung kommt. Im Gegensatz zu weitverbreiteten Annahmen, kann es bei keinem dieser beiden Vorgehen zu Nettoeinkommensverlusten bei Bruttosteigerungen kommen.
Stufentarife setzen sich aus einem oder mehreren konstanten (flach verlaufenden) Grenzsteuersätzen zusammen. Auch hier kommt es aber zu einem einkommensabhängigen Anstieg des "Durchschnittssteuersatzes". Das ergibt sich aus der Art der Berechnung des "Durchschnittssteuersatzes" als Quotient aus Steuer und zu versteuerndem Einkommen.
Selbst bei einem einstufigen Tarif (Einheitssteuer mit nur einem Steuersatz) führt das Zusammenwirken von Freibetrag und Grenzsteuersatz (auch "Grenzbelastung" genannt) zu einem mit dem Einkommen ansteigenden Durchschnittssteuersatz. Mit steigendem zu versteuerndem Einkommen nähert sich die tatsächliche Steuerbelastung (Durchschnittsteuersatz) abflachend dem Grenzsteuersatz an. Man spricht von einer indirekten Progression, da der Grenzsteuersatz selbst nicht progressiv ist, sondern nur der Durchschnittsteuersatz.
Gemeinsam haben alle [1] in Deutschland bestehenden und diskutierten Verfahren zur Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen, dass sie in wenigen Zeilen beschrieben werden können.
Vor der Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen muss erst das zu versteuernde Einkommen selbst ermittelt werden. Komplex wird die Steuerberechnung durch eine Vielzahl von Sonderregelungen und Verordnungen, die bei der Ermittelung des zu versteuernden Einkommens vor der Berechnung des Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Da hierbei der Aufwand zwischen mehreren Stunden und mehreren Tagen beträgt, oft Fehler auftreten und viele Nachweise zu erbringen sind, hat im Vergleich dazu die Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen keine Bedeutung für Maßnahmen zur Steuervereinfachung.
Die Progression führt dazu, dass höhere Einkommen nicht nur absolut höher besteuert werden, sondern auch prozentual. Einfach gesagt soll ein Vielverdiener eben die Hälfte seines Einkommens abgeben, ein Geringverdiener z.B. nur ein Fünftel.
Da sich die Steuerlast mathematisch exakt aus dem zu versteuernden Einkommen ergibt, lässt sich die Wirkung der Progression auch exakt bestimmen. Die Auswirkungen auf die Staatseinnahmen sind allein deshalb unbestimmbar, weil die Bürger in Abhängigkeit von den verlangten Steuern ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, bzw. ganz in die Schwarzarbeit abwandern.