Steuerreform

Als Steuerreform wird eine größere oder grundsätzliche Änderung des Steuersystems oder eines einzelnen Steuergesetzes in einem Land bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Rechtfertigung für Steuerreformen

Immer wiederkehrende Begründungen für Reformen sind:

Steuerreformen in Deutschland

Steuerreform als tiefgreifende Änderungen der Steuergesetzgebung in Deutschland betreffen insbesondere das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz.

Umgesetzte Steuerreformen

Steuersenkungen auf Kapitaleinkommen und Senkungen des Spitzensteuersatzes erfolgten seit den 1970er Jahren mehrmals:

  • Abschaffung der Doppelbesteuerung durch Einführung des Anrechnungsverfahrens am 1. Januar 1977
  • Abschaffung der Lohnsummensteuer zum 1. Januar 1980
  • Abschaffung der Börsenumsatzsteuer zum 1. Januar 1991
  • Abschaffung der Gesellschaftssteuer zum 1. Januar 1992
  • Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1. Januar 1998
  • Aussetzung der Vermögensteuer zum 1. Januar 1997
  • Einführung eines besonderen Einkommensteuerspitzensatzes von 47% statt 53% auf gewerbliche Einkünfte zum 1. Januar 1994
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 45% auf 40% zum 1. Januar 1999
  • Einführung des Halbeinkünfteverfahrens und Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% zum 1. Januar 2001. Die Gewerbesteuer darf jetzt auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
  • Senkung des Einkommensteuerspitzensatzes auf 45 % zum 1. Januar 2004; Einführung eines Erbschaftsteuer-Freibetrags von 225.000 Euro und Umstellung der Berechnungsgrundlage vom Verkehrswert auf den Ansatz der Steuerbilanz
  • Senkung des Einkommensteuerspitzensatzes auf 42% zum 1. Januar 2005.
  • Erhöhung des Einkommensteuerspitzensatzes auf 45% zum 1. Januar 2007 („Reichensteuer“)

Ökologische Steuerreform seit 1998

Hauptartikel: Ökosteuer (Deutschland)

Steuerreform 2000

Hauptartikel: Steuerreform 2000 in Deutschland

Steuerreform 2008

Hauptartikel: Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland

Beispielhafte Steuerreformvorschläge

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Quelle:
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