Als Stifter wird in historischem Zusammenhang der Gründer oder Erbauer eines Bauwerks oder einer Kultstätte (Stifterfigur) oder für Siedlungsnahme bezeichnet, später auch jemand, der den entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung stellte.
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Als sogenannte Stifterfiguren erscheinen Auftraggeber für ein kirchliches Bauwerk oder ein Ausstattungsstück in der kirchlichen Kunst seit frühchristlicher Zeit. Stifter von Kirchen sind häufig mit einem Kirchenmodell als Attribut ausgezeichnet. So ist beispielsweise die Kaiserin Kunigunde an der Adamspforte des Bamberger Doms dargestellt. Auf kirchlichen Ausstattungsstücken erscheinen Stifter meist betend, im frühen Mittelalter sind sie häufig verschwindend klein neben den Heiligen oder Christus dargestellt. Diese Darstellungsweise - als kleine, in einer der unteren Bildecken angeordneten Figuren - bleibt bis ins ausgehende Mittelalter erhalten. Ab dem 15. Jahrhundert treten aber bereits Stifter in annähernd gleicher Größe mit den dargestellten Heiligen auf. Auf den protestantischen Altären der Renaissance werden Stifter häufig auf den Altarflügeln oder auf der Predella dargestellt.
Im 20. Jahrhundert ist die religiöse Konnotation des Begriffes weitgehend verloren gegangen. Als Stifter werden nunmehr Personen bezeichnet, die nennenswerte Sach- oder Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. Der allgemeine Sprachgebrauch differenziert dabei nicht immer zwischen stiften (langfristiger Erhalt des Vermögens) und spenden (zeitnahe Verwendung der Mittel).
Bei den Stiftungen von Ansiedlungen im deutschen Sprachraum sind dabei sowohl kirchliche Stiftungen als auch weltliche von Bedeutung: Neben den frühen Stiftsgründungen, um als Keimzelle sowohl der Grenzkolonisation wie auch der Mission zu dienen, zählen dazu auch die Gründungsstädte des Spätmittelalters oder nach den Türkenkriegen. Finanziert wurden diese Projekte durch den jeweiligen Landesherren als Stifter, der sich dadurch Verdienste um sein Seelheil erwarb, aber auch finanzielle Verdienste als Lehnsherr.
Stifter im engeren, juristischen Sinne ist derjenige, der mit seinem Vermögen eine Stiftung errichtet. Dabei kann es sich sowohl um natürliche Personen als auch um Vereine, Unternehmen oder den Staat handeln.
Traditionell gründeten Stifter die Stiftungen erst mit ihrem Tod durch Testament.
Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung (Karsten Timmer: Stifter-Studie, 2005) hat sich hier in den letzten Jahren eine deutliche Wende vollzogen: Acht von zehn Stiftern werden heute schon zu ihren Lebzeiten aktiv. Sie gründen die Stiftung als Plattform für ein gemeinnütziges Engagement, dessen Schwerpunkte und Inhalte sie selbst bestimmen können.
Englische Bezeichnungen sind donor, benefactor, founder und - als Stifter eines Treuhandvermögens - trustor.