Eine Stiftskirche ist die Kirche eines Kollegiat-Stiftes im Besitz eines Stiftskapitels, d.h. einer Vereinigung kanonisch lebender Kleriker (Stiftsherren, Stiftsdamen, Chorherren, Chordamen oder Kanoniker), die zur Abhaltung feierlicher Gottesdienste verpflichtet sind. Zuweilen werden auch Klosterkirchen so bezeichnet. Viele der heute noch so genannten Stiftskirchen sind seit der Reformation oder der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts Pfarrkirchen.
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Untergegangene Stiftskirchen und Stifte