Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde von der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft je zur Hälfte mit 10 Milliarden Deutscher Mark ausgestattet, um ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes zu entschädigen. Sie ist eine durch Bundesgesetz geschaffene Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin (Bundesgesetzblatt: BGBl. 2000 I 1263).

Inhaltsverzeichnis

Ausstattung

Neben einem Fonds „Erinnerung und Zukunft“, der mit 358 Mio. € ausgestattet wurde und für Projekte der Völkerverständigung eingesetzt werden soll, dienen die Mittel der Entschädigung der Zwangsarbeiter für während der Zeit des Nationalsozialismus geleistete Zwangs- und Sklavenarbeit. Am 15. Juni 2001 wurde mit der Zahlung an ehemalige Zwangsarbeiter begonnen. Die Auszahlung erfolgte über Partnerorganisationen (s. u.). Bis Mitte 2006 wurde fast der gesamte zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 4,32 Milliarden Euro für mehr als 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter abgerufen. Als Einzelleistungen wurden Summen zwischen 2.556 bis 7.669 Euro ausgezahlt. Am 11. Juni 2007 wurde die Zahlung der Entschädigungen offiziell beendet. Die Stiftung wird aber auch weiterhin Projekte zur Versöhnung finanzieren.

Mit Stand von Ende Juni 2006 wurden folgende Beträge an die Partnerorganisationen ausgezahlt:

  • JCC: 1,14 Milliarden Euro
  • polnische Organisationen: 975,5 Millionen
  • ukrainische Organisationen: 869 Millionen
  • IOM: 364,8 Millionen
  • russische Organisationen: 364,7 Millionen
  • weißrussische Organisationen: 345,5 Millionen
  • tschechische Organisationen: 209 Millionen

Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen

Gesetzlich ausschließlich zur Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen waren folgende Organisationen berechtigt:

Siehe auch

Weblinks

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Quelle:
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