Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist die in Deutschland nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern sie ist ein Teil der örtlichen Kommunalbehörden (Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung).

Sie ist zuständig für die Erteilung von Fahrerlaubnissen, Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen), die Aufstellung von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen, und die Erteilung der Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis). Sie hat damit ordnungsbehördliche Funktionen (örtlich verschieden).

architektonisch anspruchsvolles Strassenverkehrsamt in Schwyz
architektonisch anspruchsvolles Strassenverkehrsamt in Schwyz

In der Schweiz ist das Strassenverkehrsamt (StVA), auch Motorfahrzeugkontrolle genannt die kantonale Behörde, die für den nicht schienengebundenen Motorfahrzeugverkehr zuständig ist. Jedes StVA beschäftigt einige Sachverständige bzw. gelernte Automechaniker. Sie prüfen die Autos und Motorräder auf ihre Verkehrstauglichkeit. Außerdem nehmen sie die Prüfungen für künftige Fahrzeuglenker ab und erteilen ihnen bei Prüfungserfolg eine Fahrbewilligung. Die Straßenverkehrsämter sind auch befugt, bei Verkehrssünden, die ihnen die Polizei meldet, entsprechende Maßnahmen wie Verwarnungen, Administrativverfahren und Führerausweisentzüge zu treffen. In einigen Kantonen ist die selbe Behörde auch zuständig für die Schifffahrt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt).

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