Das Straßenverkehrsgesetz beinhaltet die grundlegenden Regelungen zum Straßenverkehr in Deutschland und deckt beim Stand 2007 zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab.
(Die StVZO wurde bereits teilweise durch die FeV und die FZV ersetzt und soll mit Einführung einer Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und einer Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) endgültig abgeschafft werden.)
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Straßenverkehrsgesetz |
| Abkürzung: | StVG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
| FNA: | 9231-1 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 3. Mai 1909 (RGBl. S. 437) |
| Inkrafttreten am: | |
| Neubekanntmachung vom: | 5. Mai 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919) |
| Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1460) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. August 2007 (Art. 5 G vom 19. Juli 2007) |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Inhaltsverzeichnis |
Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrszulassungsordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG. Er enthält die Ermächtigung, weitere Verordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen („Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, Rechtsverordnungen [...] zu erlassen über [...]“). Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrsordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung.
regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall.
enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch oder die vielleicht bekannteste, den 0,5-Promille-Grenzwert.
umfasst die Vorschriften für das Verkehrszentralregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der „Flensburg-Punkte“).
befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält.
regelt das Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und ob diese noch gültig bzw. entzogen sind.
enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.
Der Vorläufer des deutschen Straßenverkehrsgesetzes war das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909 mit dem der Reichsgesetzgeber die generelle Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht an sich zog. Inhalt war vorrangig die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen, die mit Zunahme der Motorisierung immer dringlicher wurde. Das Gesetz enthielt aber auch schon einzelne Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.
In der Nachfolge trat am 23. Januar 1953 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Mittlerweile wurden einige Vorschriften des Gesetzes zur Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung geändert. Dabei gab es bis heute insgesamt etwa 36 Änderungen, was für den Bereich des Verkehrsrechtes eine vergleichsweise niedrige Zahl darstellt. Interessant ist, dass die Haftungsregelungen weitgehend unverändert blieben und, abgesehen von mehrfachen Anpassungen der Haftungsobergrenzen, auch heute noch in vielen Teilen den Regelungen von 1909 entsprechen. Dies spricht sicher für den Weitblick des Reichsgesetzgebers.
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