Das österreichische Strafgesetzbuch (Abkürzung StGB) regelt die grundlegenden Materien des österreichischen Strafrechts.
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Das Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1974 löste als Neukodifizierung mit 1. Jänner 1975 das Strafgesetz (StG) von 1852 ab und wurde seither mehrfach novelliert. Weitere Vorgänger des österreichischen Strafrechts waren das erste einheitliche Strafgesetzbuch Constitutio Criminalis Theresiana aus 1768 für das ganze habsburgische Reich und das Josefinische Strafgesetzbuch aus 1787.
Das StGB ist in zwei Teile gegliedert. Man unterscheidet den Allgemeinen Teil (§§ 1-74) und den Besonderen Teil (§§ 75-324).
Der Allgemeine Teil ist in zwei Bereiche geteilt.
Im Besonderen Teil sind die einzelnen Delikte normiert. Geordnet sind die Delikte nach dem Rechtsgut, das durch den jeweiligen Tatbestand geschützt wird.
Wie in Deutschland sind zahlreiche Tatbestände, die nicht im StGB erfasst sind, in Nebengesetzen normiert. Das in Nebengesetzen kodifizierte Strafrecht bezeichnet man auch in Österreich als Nebenstrafrecht. Wichtige österreichische strafrechtliche Nebengesetze sind:
Darüber hinaus finden sich auch in einigen anderen Gesetzen strafrechtliche Bestimmungen, etwa im Urheberrechtsgesetz (UrhRG).
Eine Besonderheit des österreichischen Strafrechts ist der relativ weite Spielraum bei der Strafbemessung. So reicht der Strafrahmen bei Mord (§ 75 StGB) von einem Jahr (§ 41 StGB) bis hin zu lebenslanger Haft oder Sicherungsverwahrung.
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Pataky-1898: Maria Anna, Erzherzogin von Österreich · Stephanie, Kronprinzessin Wwe. von Österreich
Pierer-1857: Strafgesetzbuch · Österreich-Este · Österreich [4] · Schwäbisch-Österreich · Unter-Österreich · Wilhelm von Österreich · Ober-Österreich · Nieder-Österreich · Erzherzogthum Österreich · Österreich [3] · Österreich [2] · Österreich [1]