| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Strafgesetzbuch |
| Abkürzung: | StGB |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland Beachte auch §§ 3-7 StGB für Auslandstaten |
| Rechtsmaterie: | Strafrecht |
| FNA: | 450-2 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 15. Mai 1871 (RGBl. S. 127) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 1872 |
| Neubekanntmachung vom: | 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322) |
| Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
20. Juli 2007 (Art. 3 G vom 16. Juli 2007) |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Das Strafgesetzbuch regelt in Deutschland die Kernmaterie des Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch (Strafprozessordnung) – geregelt.
Inhaltsverzeichnis |
Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch geht auf das 1871 beschlossene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 übereinstimmte. Dieses Reichstrafgesetzbuch unterlag in den folgenden Epochen und Jahrzehnten zahlreichen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für „neuartige“ Delikte sind etwa zu nennen: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.
Besonderer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgütern), z. B.
Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z. B.
Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.
Liste aller Tatbestände des deutschen StGB
Kommentare:
Lehrbücher:
Allgemeiner Teil:
Besonderer Teil:
| Wikisource: Strafgesetzbuch der BRD – Quellentexte |
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