Strafgesetzbuch (Liechtenstein)

Basisdaten
Titel: Strafgesetzbuch
Abkürzung: StGB
Art:
Geltungsbereich: Liechtenstein
Rechtsmaterie: Strafrecht
Datum des Gesetzes: 24. Juni 1987
Inkrafttreten am: 1. Januar 1989
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Strafgesetzbuch Liechtensteins folgt in seiner Fassung dem Muster des österreichischen Strafgesetzbuchs. Wie dieses gliedert es sich in zwei Teile, den Allgemeinen Teil, §§ 1–74, und den Besonderen Teil, §§ 75–321.

Auch inhaltlich folgt es in weiten Teilen wörtlich dem Vorbild. Der Schwangerschaftsabbruch ist jedoch im Gegensatz zu Österreich absolut verboten (§§ 96–98a).

Der Hochverrat besteht – überraschend für eine Monarchie – nicht in einem Angriff auf den Landesfürsten, sondern dem österreichischen StGB folgend in einer Abtrennung eines zum Fürstentum gehörenden Gebiets (Gebietshochverrat) oder in einer durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt bewirkten Verfassungsänderung (Verfassungshochverrat) (§ 242 Absatz 1).

Weblinks

Quelle:
Artikel Strafgesetzbuch (Liechtenstein) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Empfehlungen
Joecks, Wolfgang
29,50 €

Lackner, Karl; Kühl, Kristian
50,00 €

Stratenwerth, Günter; Wohlers, Wolfgang
164,00 €
Bookmarks
delicious wong linkarena google