Strafprozessordnung (Österreich)

Die Strafprozessordnung 1975 (StPO) ist ein Bundesgesetz, das alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs von Strafverfahren umfasst. Es wurde mit dem Strafprozessreformgesetz, kundgemacht im BGBl. I Nr. 19/2004, neu gestaltet. Die Novellierung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Die Strafprozessordnung regelt das Verfahren zur Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Personen und über damit zusammenhängende Entscheidungen. Eine Straftat ist eine Handlung mit einer gerichtlich bedrohten Strafe.

Neu ist der Opferschutz, dieser gilt bereits seit 1. Januar 2006. Die Opfer müssen über die Voraussetzungen der Prozessbeteiligung sowie Möglichkeiten des Erhaltes von Entschädigungs- und Hilfeleistungen aufgeklärt werden. Dies gilt auch für die Verdächtigen.

Für Opfer gilt

  1. Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
  2. Behandlung mit Achtung und Würde
  3. Anspruch auf Übersetzungshilfen
  4. Informationen über Entschädigungs- oder Hilfeleistungspflichten
  5. Recht auf entsprechende Opferschutzeinrichtungen
  6. Verständigung wenn der Festgenommene aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Quelle:
Artikel Strafprozessordnung (Österreich) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Tipp: Zeno.org bei Google Maps
Empfehlungen
Hrsg. v. Helene Bachner-Foregger
19,36 €

Schwaighofer, Klaus
46,70 €
Bookmarks
delicious wong linkarena google