Der Strahlensatz (man spricht auch vom ersten, zweiten und dritten Strahlensatz) oder Vierstreckensatz gehört zu den wichtigsten Aussagen der Elementargeometrie. Er befasst sich mit Streckenverhältnissen und ermöglicht es bei vielen geometrischen Überlegungen, unbekannte Streckenlängen auszurechnen.
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Wenn zwei durch einen Punkt (Scheitel) verlaufende Geraden (Strahlen) von zwei parallelen Geraden geschnitten werden, die nicht durch den Scheitel gehen, dann gelten die folgenden Aussagen:
Der erste Strahlensatz bezieht sich also auf die Verhältnisse von Strahlenabschnitten, der zweite auf die Verhältnisse von Strahlen- und Parallelenabschnitten und der dritte auf die Verhältnisse von Parallelenabschnitten.
Bemerkung (Umkehrung des Strahlensatzes): Ist Eigenschaft 1 erfüllt, so kann man auf parallele Geraden schließen. Ist dagegen Eigenschaft 2 gegeben, so ist ein entsprechender Schluss auf Parallelität nicht möglich.
Der Strahlensatz steht in engem Zusammenhang mit dem Begriff der geometrischen Ähnlichkeit. Die Dreiecke ZAB und ZA'B' sind in beiden Skizzen zueinander ähnlich. Dies bedeutet insbesondere, dass entsprechende Seitenverhältnisse in diesen Dreiecken übereinstimmen - eine Aussage, aus der sich unmittelbar der Strahlensatz ergibt.
Ein weiteres Konzept, das mit dem Strahlensatz zusammenhängt, ist das der zentrischen Streckung (einer speziellen geometrischen Abbildung). In der linken Skizze bildet beispielsweise die zentrische Streckung mit Zentrum Z und Streckungsfaktor (Abbildungsfaktor) 1,5 die Punkte A und B auf die Punkte A' bzw. B' ab. Entsprechendes gilt für die rechte Skizze; hier ist der Streckungsfaktor gleich -0,5.
Eine ähnlich enge Beziehung besteht zur Vektorrechnung. Die Rechenregel

für zwei Vektoren
,
und einem reellen Skalar λ ist nur eine andere Ausdrucksweise für den Strahlensatz.
Ein einfaches Beispiel für die Anwendung des Strahlensatzes soll auf den antiken griechischen Philosophen und Mathematiker Thales von Milet zurückgehen. Dieser soll mit Hilfe eines Stabes durch Messung der Schattenlänge die Höhe der ägyptischen Cheopspyramide ermittelt haben.
Diese Berechnung könnte – abgesehen von der Längeneinheit und der Schreibweise – etwa folgendermaßen ausgesehen haben:






Durch gleichlange Höhen (
) gilt
und damit auch
. Somit gilt dann aber auch:
und 
Das Anwenden der Standardformel zur Flächenberechnung von Dreiecken (
) liefert dann
und :
Jetzt kürzt man die gemeinsamen Faktoren: (a)
und (b)
.
Jetzt verwendet man (b) um
und
in (a) zu ersetzen:

Unter erneuter Verwendung von (b) vereinfacht sich dies dann schließlich zu: (c) 
Konstruiere eine zusätzliche Parallele zu
durch A. Diese Parallele schneidet
in G. Somit gilt nach Konstruktion
und wegen Satz 1 gilt weiterhin :
und daher auch

Angenommen
und
wären nicht parallel. Dann schneidet die Parallele zu
, die durch den Punkt D geht, die Strecke
in
(*). Da nach Voraussetzung
gilt, ergibt sich

andererseit gilt nach dem 2-ten Strahlensatz auch
.Dies bedeutet, dass B und B0 beide auf dem Strahl
liegen und den gleichen Abstand von S haben, damit sind die beiden Punkte jedoch identisch, also B = B0. Dies ist ein Widerspruch dazu, dass es sich um 2 verschiedene Punkte handelt (Bedingung (*)). Also führt die Annahme der Nichtparallelität zu einem Widerspruch und kann daher nicht richtig sein oder anders ausgedruckt es muss
gelten.
Satz 3 kann durch mehrfache Anwendung von Satz 1 hergeleitet werden.
Schupp, H.: Elementargeometrie, UTB Schöningh (1977)