Als Strandung wird das - gewollte oder ungewollte - Auflaufen eines großen Körpers oder Gegenstandes auf den Strand oder eine Untiefe bezeichnet. Dabei kann es sich um ein Tier handeln, wie etwa bei der Walstrandung, oder auch um ein Schiff oder andere Gegenstände.
In der Schifffahrt ist eine vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Strandung ("auf Grund setzen") in einem befahrenen Gewässer strafbar (§ 315 StGB), es sei denn, durch diese Strandung kann das Schiff samt Besatzung und der Ladung vor dem Untergang geretten werden (Rechtfertigungsgrund).
Der Umgang mit gestrandeten Schiffen und Gegenständen richtet sich nach dem Strandrecht.
Strandung der Pallas(Schiff)
Bericht über die Strandung und das Schicksal des Frachters Ondo