Der Streich (auch Schabernack) ist eine mutwillige oder (hinter)listige Handlung gegen andere. Die Redewendung "jemandem einen Streich spielen" stammt aus dem 18.Jh.
Das germanische Substantiv "Streich" bedeutete im 15.Jh. Schlag oder Hieb (vgl. Engl. (to) strike) und fand in der Zusammensetzung "Backenstreich" häufig Verwendung. Im 17.Jh. gewann es als unerwarteter Schlag oder überraschende Unternehmung Verwendung, z. B. militärisch als Handstreich.
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Rechtlich kann dies unter anderem Schadenersatzforderungen oder eine Anzeige wegen Beleidigung, Belästigung der Allgemeinheit o.ä. nach sich ziehen. Bis in die 1970er Jahre gab es noch den Tatbestand des "Groben Unfugs" im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz.