Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung (Verweigerung), mit dem Ziel, den im Rahmen eines Arbeitskampfes erhobenen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Arbeitnehmer üben ihr Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft gegenüber den Arbeitgebern aus.
Arbeitgeber können mit Aussperrung antworten. Ein Kommunikationsinstrument für die Arbeitgeberseite bietet das Streikmanagement. In Deutschland fielen laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zwischen 1996 und 2005 im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage jährlich pro Tausend Beschäftigte aus. In Frankreich liegt dieser Wert bei 71 Arbeitstagen, in Spanien sogar bei 144.[1]
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"Wir sind hungrig!" Dieser Schlachtruf ist in einem Papyrus des Schreibers Neferhotep (heute in Turin unter der Nummer 1875 aufbewahrt) somit als erster bekannter Streik der Geschichte 1152 v. Chr. dokumentiert. Die mit dem Bau des Totentempels in Medinet Habu in Ägypten von Ramses III. beschäftigten Arbeiter legten am zehnten Tag, im zweiten Monat der Winterzeit im Jahr 29 (etwa Mitte November) der Regentschaft des Pharao Ramses III die Arbeit nieder, weil sie zwei Monate lang nicht entlohnt worden waren.
Der erste Streik Deutschlands fand 1329 in Breslau statt: damals streikten die Gürtlergesellen für ein Jahr.
In Hamburg gab es 1791 einen Streik der Hamburger Handwerkergesellen, bevor sich 1896 ein Streik der Seeleute und Hafenarbeiter zum Generalstreik ausweitete, an dem bis zu 16.000 Personen teilnahmen und der 11 Wochen andauerte (Hafenarbeiterstreik).
Im 19. Jahrhundert etablierte sich der Streik als eine der wichtigsten Methoden zur Interessenvertretung insbesondere der Industriearbeiter und Bergleute. Die Arbeitsniederlegungen waren zunächst spontane Vorgänge, ehe sie von den Gewerkschaften institutionalisiert wurden. Diese folgten im Wesentlichen dem Konjunkturverlauf. In Krisenzeiten ging die Zahl der Streiks zurück, während in Zeiten der Hochkonjunktur die Zahl von Arbeitskämpfen und Streiks zunahm. Einer der folgenreichsten Streiks war der Bergarbeiterstreik von 1889 im Ruhrgebiet, der ein Auslöser für die Gründung von Bergarbeitergewerkschaften war. Über den wirtschaftlichen Bereich hinaus diskutierte die Arbeiterbewegung seit dem ersten Weltkrieg auch über Streiks zur Durchsetzung politischer Ziele. Die Massenstreikdebatte in der deutschen Sozialdemokratie vor dem Ersten Weltkrieg endete mit einem Formelkompromiss, der eher einer Absage gleichkam. Während des ersten Weltkrieges wurde die bisher übliche konjunkturbedingte Durchführung von Arbeitskämpfen durchbrochen. Vor dem Hintergrund des Versorgungsmangels und der Kriegsmüdigkeit kam es in dieser Zeit zu ersten auch politisch motivierten Streiks, insbesondere im Januar 1918. Nach dem ersten Weltkrieg glich sich die Häufigkeit und Dauer der Arbeitskämpfe wieder im Wesentlichen dem Konkunkturverlauf an. Eine Ausnahme war der Generalstreik der Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenorganisationen während des Kapp-Putsches im Jahr 1920. Erleichert wurde dies allerdings durch die Nachkriegskonjunktur in Deutschland. Dagegen hatten Arbeitsniederlegungen zum Abwehr des Nationalsozialismus während der Weltwirtschaftskrise wegen der Massenarbeitslosigkeit keine Aussicht auf Erfolg.
Auch im geteilten Deutschland des 20. Jahrhunderts gab es Arbeitskämpfe: Während im Westen der Öffentliche Dienst 1974 für 3 Tage streikte und damit eine Lohnerhöhung von 11% erreichte, wurde der Aufstand der DDR-Arbeiter am 17. Juni 1953 blutig niedergeschlagen. Die Normenerhöhung wurde allerdings von der Staatsführung zurückgenommen.
Der Streik um die Lohnfortzahlung bei Krankheit entwickelte sich zum längsten Arbeitskampf in Deutschland seit 1905. Er begann am 24. Oktober 1956 in Schleswig-Holstein und endete am 9. Februar 1957. Mehr als 34 000 Beschäftigte der Metallindustrie erstreikten nach 114 Tagen einen Tarifvertrag, der die Arbeiterinnen und Arbeiter bei Krankheit besser absicherte, da nun der Lohn bei Krankheit weitergezahlt wurde.
Der letzte bedeutende Streik in Deutschland war 2003 von der IG Metall veranstaltete Streik um die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Metallindustrie Ostdeutschlands: Dieser Streik ist gescheitert, lediglich in der Stahlindustrie kam es zur stufenweisen Einführung der 35-Stunden-Woche.
Der bisher längste Arbeitskampf in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland begann am 7. Oktober 2005 und dauerte genau sechs Monate. Bestreikt wurde die deutsche Catering-Firma GateGourmet am Flughafen Düsseldorf, eine Tochterfirma der Texas Pacific Group, von der Gewerkschaft NGG.
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Ein Streik scheint tatbestandlich in der Regel einer Erpressung oder Nötigung zu ähneln. Das Streikrecht wird in Deutschland jedoch aus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hergeleitet, somit ist ein Streik gerechtfertigt und meist nicht strafbar. Träger dieser Arbeitskampfmaßnahme dürfen seit neuestem nur die Gewerkschaften sein. Von nicht anerkannten Arbeitnehmervertretungen, welche nicht notwendigerweise Gewerkschaften sein müssen, getragene Streiks - also spontane Arbeitsniederlegungen - werden häufig umgangssprachlich als "wilde Streiks", fachlich korrekt aber als "selbstständige Streiks" bezeichnet. In Deutschland sind diese seit einiger Zeit rechtswidrig. Gleichwohl werden sie als Kampfmittel eingesetzt, wenngleich auch anders deklariert (etwa als betriebliche Informationsveranstaltungen), so im Oktober 2004 bei Opel in Bochum. 1975/76 dauerte ein so genannter wilder Streik und eine begleitende Werksbesetzung in einer Zementfabrik in Erwitte (Westfalen) 449 Tage. Sowohl der Streik als auch die Gegenmaßnahmen der Firma (Kündigungen) wurden später vom Bundesarbeitsgericht als rechtswidrig verworfen. Dessen Rechtsprechung war in solchen Fragen oft starken Schwankungen unterworfen.
Man unterscheidet zwischen dem Warnstreik, einer relativ kurzen Arbeitsniederlegung, meistens im Rahmen von Tarifverhandlungen und einem regelrechten Streik. Ein solcher ist erst nach Auslaufen des gültigen Tarifvertrags zulässig. Erst wenn die Tarifverhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und - in den meisten Tarifbereichen - der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission abgelehnt worden ist, erlischt die Friedenspflicht. Die Einleitung eines Streiks bedarf zudem noch von gewerkschaftlicher Seite des Streikbeschlusses des Hauptvorstands. In der Regel wird zuvor auch eine Urabstimmung durchgeführt, in der 75 Prozent der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen müssen.
Vor den Toren der bestreikten Betriebe stehen in der Regel so genannte Streikposten. Diese sollen zum einen zum Ausdruck bringen, dass der Betrieb bestreikt wird, zum anderen sollen sie arbeitswillige Arbeitnehmer von der Arbeit abhalten, was aber über das Zurückbehaltungsrecht hinausgeht und den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Arbeitnehmer, die gleichwohl in dem bestreikten Betrieb arbeiten, werden von den Streikenden als Streikbrecher bezeichnet. Sie erhalten gelegentlich vom Arbeitgeber eine sogenannte "Streikbrecherprämie", deren Rechtmäßigkeit umstritten ist.
In der Schweiz gilt der "Arbeitsfrieden". Er ist begründet auf ein Friedensabkommen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden aus dem Jahr 1937. Ganz ähnlich ist die Situation in Österreich mit der sogenannten "Sozialpartnerschaft". Streiks finden daher in der Schweiz und in Österreich nur selten statt.
Bei einigen Streiks, zum Beispiel bei Ärztestreiks, wird von den Streikenden ein Notdienst eingerichtet, um durch den Streik ausgehende Gefahren für Leben oder Gesundheit zu verhindern.
In Italien ist der Streik ein anerkannter Ausdruck der politischen Willensäußerung (etwa gegen die Regierung).
Der Generalstreik nach dem Kapp-Putsch 1920 in Deutschland führte zur Niederschlagung des Putsches. In diesem Falle war die Demokratie bedroht und wurde durch den Generalstreik verteidigt. Die Pariser Mai-Unruhen von 1968 und der anschließende Generalstreik führten zu Neuwahlen, Lohnerhöhungen und einer Hochschulreform in Frankreich.
Zu den eher politisch motivierten Streiks gehören auch die beiden Reichsbahnerstreiks 1949 und von 1980 in Berlin.
In Deutschland sind politische Streiks verboten. Begründet wird dies damit, dass in einer Demokratie die politische Willensentscheidung durch die dafür vorgesehenen Organe in dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren frei von Zwängen zu treffen sei. Aus diesem Grund schützt das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 explizit "Arbeitskämpfe, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" geführt werden.
Von den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien fordert lediglich die DIE LINKE. ein politisches Streikrecht.
Es gibt auch Streiks außerhalb des Arbeitslebens. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sich die Beteiligten den üblichen Abläufen oder Geschehnissen bewusst und gezielt verweigern oder diese behindern, um bestimmte Forderungen deutlich zu machen oder ihnen Nachdruck zu verleihen. So werden bei Studentenprotesten häufig Betrieb der Universität und Lehrveranstaltungen bestreikt, obwohl ja eigentlich die Studenten selbst die "Kunden" der Universität sind. Einen Konsum-Streik stellen der Boykott und der Kauf-Nix-Tag dar.
Eine Alternative zum Streik ist die Zwangsschlichtung, bei der die Konfliktparteien den Spruch eines gemeinsam bestimmten Schlichters von vornherein anerkennen. In US-Bundesstaaten, wo Streiks zugunsten von Zwangsschlichtung im Arbeitskampf verboten sind, sind die Löhne nicht niedriger als in den streikenden Bundesstaaten. Befürworter der Zwangsschlichtung weisen darauf hin, dass durch die geringeren Produktivitätsverluste der Zwangsschlichtung langfristig sogar höhere Löhne gezahlt werden könnten.
Oben Genanntes lässt offensichtlich keinen Rückschluss auf die Nichtnotwendigkeit von Streiks zu. In Deutschland erhalten viele Nichtgewerkschaftler denselben Lohn wie Tarifgebundene, eben damit sie keine Gewerkschaftsmitglieder werden.
"Die Kumpels streikten dreizehn Monate, um den Minenbesitzern den ersten Tarifvertrag in der Geschichte des Kohlebergbaus in ihrem County abzuringen. Dabei mussten sich die Kumpels nicht nur gegen die Besitzer und Aktionäre durchsetzen, sondern auch gegen bewaffnete Streikbrecher und Provokateure sowie nicht zuletzt gegen eine korrupte Gewerkschaftsführung." Daniel Krönke
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