Der Streik um Lohnfortzahlung bei Krankheit begann am 24. Oktober 1956 in Schleswig-Holstein und entwickelte sich zum längsten Arbeitskampf in Deutschland seit 1905. Mehr als 34 000 Beschäftigte der Metallindustrie erstreikten nach 114 Tagen einen Tarifvertrag, der die Arbeiterinnen und Arbeiter bei Krankheit besser absicherte, da nun der Lohn bei Krankheit weitergezahlt wurde. Damit wurde ein Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit gelegt.
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Im August 1955 hatte der Vorstand der IG Metall beschlossen, alle Rahmentarifverträge kündigen zu lassen, bei denen die Möglichkeit dazu bestünde. Das war unter anderem in Schleswig-Holstein der Fall. Die aufgestellten Forderungen für die neuen Verhandlungen waren:
In seinem Mittelpunkt stand die Forderung nach Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Krankheit: Für Angestellte galt bereits die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die schleswig-holsteinischen Arbeitgeber und der Gesamtverbandes der Metallindustriellen, befürchteten einen Präzedenzfall und wollten deshalb vor allem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verhindern.
Es folgten vorbereitende Gespräche mit den Arbeitgebern und am 28. Juli 1956 die erste Verhandlung, die zu keine Einigung führte. Die gewerkschaftliche Verhandlungskommission erklärte am 28. September schließlich das Angebot der Arbeitgeber für unzureichend. Die Große Tarifkommission entschloss sich, das Verhandlungsergebnis den Betroffenen zur Entscheidung vorzulegen. Über die Absicht, am 11. und 12. Oktober eine Urabstimmung abzuhalten, wurden die Arbeitgeber informiert.
Im gesamten Tarifgebiet betrug das Organisationsverhältnis 71,9 Prozent. Von 62 366 Arbeitern waren 44 856 Mitglieder der IG Metall. In fast allen Verwaltungsstellen bestand ein gut ausgebauter Vertrauenskörper. Die Bemühungen der Bezirkskommission, die Beschäftigten in den Betrieben auf eine Auseinandersetzung vorzubereiten, reichten von Pressekonferenzen über Inserate, Flugblätter und Plakate bis hin zu Wochenendschulungen und zu Großveranstaltung. Erstmals wurde ein so langer Streik nicht um die Verbesserung des Lohntarifs, sondern um einen Rahmentarifvertrag geführt. Die beiden Hauptforderungen - Lohnausgleich und Urlaubsgeld - hätten etwa 3,23 Prozent der Bruttolohnsumme ausgemacht. Dazu war die wirtschaftliche Lage ausgezeichnet. Die Auftragsbestände der Werften hatten im Herst 1956 einen noch nie dagewesenen Höchststand erreicht.
Einigungsversuche des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Kai-Uwe von Hassel blieben ergebnislos. Der Schlichtungsvorschlag von Hassels - der keine der Kernforderungen der IG Metall berücksichtigte - wurde in einer Urabstimmung am 7. Januar 1957 mit 97,4 Prozent abgelehnt. Der Arbeitskampf wurde auf weitere Betriebe ausgedehnt.
Verhandlungen unter Vorsitz des früheren Arbeitsministers von Nordrhein-Westfalen Johannes Ernst führten zwar zu einem Ergebnis, dessen Annahme der Vorstand, die Streikleitung und die Tarifkommission empfahlen, aber die Streikenden stimmten nicht zu. Mit 76,2 Prozent lehnten sie am 30. Januar das Verhandlungsergebnis ab. Schon die Große Tarifkommission hatte sich nur mit der knappen Mehrheit von zweiunddreißig zu dreißig Stimmen dafür ausgesprochen. Das Ergebnis, so wurde argumentiert, stelle nicht die Gleichbehandlung sicher.
Erneute Schlichtungsverhandlungen führten am 9. Februar in Kiel zu einem einstimmigen Einigungsvorschlag. In der vierten Urabstimmung nahmen ihn 39,7 Prozent der Streikenden an, 60,3 Prozent stimmten dagegen. Dieses Urabstimmungsergebnis wurde als konkrete Zahl nicht veröffentlicht. Da nach den Regularien der IG Metall für einen Arbeitskampf die Zustimmung von mindestens 75 Prozent der Beschäftigten erforderlich ist, war damit der Streik beendet.
Von Gewerkschaftsseite wurde dieses Verhandlungsergebnis als entscheidender Durchbruch zur Gleichbehandlung der Arbeiter und Angestellten wahrgenommen. Weiterhin wurde ein längerer Urlaub und eine bessere Urlaubsvergütung vereinbart. Einer der längsten Streiks der deutschen Sozialgeschichte war aus Sicht der Gewerkschaft erfolgreich abgeschlossen. Wenige Monate später verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle", dem Vorläufer für die endgültige Gleichstellung durch das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969.