Der Strompreis ist das Entgelt für Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich zumeist aus mehreren Preiskomponenten zusammen und macht ca. 60% des gesamten Stromrechnungsbetrages aus.
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Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden.
Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung). Er wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie beispielsweise der EEX, einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen ca. 23% des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge bzw. den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Zertifikate sind aufgrund der Mechanismen der Strompreisbildung in dem Energiekostenanteil enthalten.
Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr 36% des Strompreises beruhen auf diesem Preisbestandteil.
Ca. 41% des Strompreises gehen auf Steuern und Abgaben zurück.
Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrag. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.
Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.
Die folgende Tabelle gibt den Durchschnittssstrompreis pro Kilowattstunde (kWh) für private Haushalte an. Der Musterhaushalt ist eine Wohnung von 90 m² Größe mit einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh, von denen 1.300 KWh in der Schwachlastzeit (Nachtstunden) auftreten. Der angegebene Preis versteht sich ohne Steuern zu Preisen jeweils am 1. Januar jeden Jahres:
| Durchschnittsstrompreis | ||
| Jahr | Euro je kWh | Veränderung |
| 1996 | 0,1320 | |
| 1997 | 0,1270 | -0,0050 |
| 1998 | 0,1256 | -0,0014 |
| 1999 | 0,1277 | +0,0021 |
| 2000 | 0,1191 | -0,0086 |
| 2001 | 0,1220 | +0,0029 |
| 2002 | 0,1261 | +0,0041 |
| 2003 | 0,1267 | +0,0006 |
| 2004 | 0,1259 | -0,0008 |
| 2005 | 0,1334 | +0,0075 |
| 2006 | 0,1374 | +0,0040 |
| 2007 | 0,1433 | +0,0059 |
Quelle: Eurostat
Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar.
Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis, wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Auch diese Tarife sind gut für den Verbraucher nachvollziehbar.
Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.
Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden zwei Arten von Stromlieferverträgen an:
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen Jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten "Allgemeinen Tarife" bezeichnet. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie als Tarife zur Grundversorgung bezeichnet. Diese Tarife unterliegen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und müssen dort von den Energieversorungsunternehmen beantragt werden. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den "Allgemeinen Tarifen" zustande. Sie haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Sie sind in der Regel für Kleinverbraucher am günstigsten. Größere Haushalte, Gewerbe und Industrie bekommen mit Sonderverträgen in der Regel günstigere Konditionen.
Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht.
Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis/kWh hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weiter Möglichkeit ist eine Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden teure Ökotarife angeboten die zu 100% aus regenerativen Energien bestehen (sollen) und Schwachlasttarife, das sind günstige Tarife sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr und 12 und 13 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchten Strommengen werden an einem Zweitarifzähler z.B. durch eine Umschaltuhr gezählt und der Preis damit getrennt berechnet.
Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).
| Verbrauchsermittlung | ||||||||
| Sparte | Zähler-Nr. | ZW* | Datum | Zählerstand | Art** | Verbrauch | Faktor | Abzurechnender Verbrauch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Strom | S00985632 | ET | 23.09.2007 | 8.270 | 01A | |||
| 31.12.2007 | 8.640 | 02S | ||||||
| 21.09.2008 | 9.370 | 01A | 1.100 | 1 | 1.100 kWh | |||
| Betragsermittlung | ||||||||
| Tarif | Zone | Zeitraum | Menge | Tage | Preis | Betrag (€) | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitspreis HT | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 370 | 0,142500 €/kWh | 52,73 | |||
| Arbeitspreis HT | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 730 | 0,147500 €/kWh | 107,68 | |||
| Bereitstellungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 35,00 €/Jahr | 9,59 | ||
| Bereitstellungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 40,00 €/Jahr | 28,93 | ||
| Verrechnungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 25,00 €/Jahr | 6,85 | ||
| Verrechnungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 30,00 €/Jahr | 21,70 | ||
| Stromsteuer | 1 | 23.09.07 - 21.09.08 | 1100 | 0,020500 €/kWh | 22,55 | |||
| Nettosumme Strom | 250,03 | |||||||
| Umsatzsteuer (19%) | 47,51 | |||||||
| Bruttogesamtsumme | 297,54 | |||||||
*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET - Eintarifzähler, DT - Doppel- bzw. Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen, die Abgaben wiederum nicht. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.
Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.
| Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815 | ||||||||
| ZW* | von | bis | Zählerstand alt |
Zählerstand neu |
Differenz | Wandler- faktor |
Verbrauch | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 130.409,25 | 144.622,03 | 14.212,78 | 40 | 568.512 kWh | |
| WNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 143.194,60 | 156.836,54 | 13.641,94 | 40 | 545.677 kWh | |
| LSTG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 35,398 | 82,348 | 46,950 | 40 | 1.878,4 kW | |
| BHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 11.697,06 | 13.573,46 | 1876,40 | 40 | 75.056 kVArh | |
| BNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 12.949,73 | 14.470,01 | 1.520,28 | 40 | 60.811 kVArh | |
| Betragsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815 | ||||||||
| Bezeichnung | von | bis | Verbrauch | Preis | Betrag (€) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungspreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.878,4 kW | 5,50000 €/kW | 10.331,20 | |||
| Arbeitspreis HT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 568.512 kWh | 0,07430 €/kWh | 42.240,44 | |||
| Arbeitspreis NT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 545.667 kWh | 0,04430 €/kWh | 24.173,05 | |||
| KWKG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 8.333 kWh | 0,00289 €/kWh | 24,08 | |||
| KWKG (vergünstigt) | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.105.856 kWh | 0,00050 €/kWh | 552,93 | |||
| EEG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,00880 €/kWh | 9.804,86 | |||
| Stromsteuer | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,02050 €/kWh | 22.840,87 | |||
| Messpreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 960 €/ 365 Tage | 78,90 | |||
| Trafomiete | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 1.424 €/ 365 Tage | 117,04 | |||
| Blindmehrarbeit | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 0 kVArh | 0,01090 €/kVArh | 0,00 | |||
| Nettobetrag | 110.163,73 | |||||||
| Umsatzsteuer (19%) | 20.931,11 | |||||||
| Rechnungsbetrag | 131.094,84 | |||||||
*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT - Hochtarif Wirkarbeit, WNT - Niedertarif Wirkarbeit, LSTG - Leistung , BHT - Hochtarif Blindarbeit , BNT - Niedertarif Blindarbeit
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie für die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.