Studiendirektor (Dienstkürzel: StD) ist eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Als Beamter gehört ein Studiendirektor der Laufbahngruppe des Höheren Dienstes an (Besoldungsgruppe A 15).
Der Studiendirektor stellt im höheren Schuldienst (Gymnasien und berufliche Schulen) das zweite Beförderungsamt nach der Ernennung zum Oberstudienrat (OStR) dar. Diese Beförderung ist jedoch stets mit der Übernahme einer besonders ausgebrachten Funktion verbunden. Solche Funktionen sind beispielsweise Ständiger Stellvertreter des Schulleiters (die Stelle ist mit einer Amtszulage ausgestattet: BesGr A15+Z), Oberstufenleiter (keine Amtszulage, aber Reduktion des Unterrichtsdeputats), Fachbetreuer oder Fachleiter einzelner Fachschaften oder Pädagogischer Betreuer bestimmter Jahrgangsstufen. Die Bezeichnungen und Aufgabenbereiche sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. An Hamburger Gymnasien gibt es für jede Schulstufe einen Koordinator und außerdem einen 4. Koordinator für didaktische Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Berufsorientierung usw.
In eine Funktionsstelle (A 15) wird man nicht automatisch befördert. Funktionsstellen werden wie alle Stellen ausgeschrieben, auf die sich interessierte Studienräte oder Oberstudienräte bewerben können. Die Bewerber müssen dann in einer Prüfung ihre Qualifikation für diese Stelle nachweisen.
Nicht in allen Bundesländern muss der Bewerber Oberstudienrat sein. In Rheinland-Pfalz beispielsweise können sich alle Lehrerinnen und Lehrer der Laufbahngruppe des Höheren Dienstes, die eine planmäßige Dienstzeit von mindestens vier Jahren aufweisen, auf eine Funktionsstelle bewerben. Wird ein Studienrat im Auswahlverfahren aufgrund seiner Qualifikation für die Besetzung der Stelle vorgesehen, so wird ihm die Stelle zunächst kommissarisch übertragen, bei entsprechender Bewährung wird er ein Jahr später zum Oberstudienrat und ein weiteres Jahr später zum Studiendirektor befördert. Da die BesGr. A 14 ein regelmäßig zu durchlaufendes Amt ist, kann sie nicht übersprungen werden.
Etwa 17% der Beamten auf Lebenszeit im höheren Schuldienst sind Studiendirektoren. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist Oberstudiendirektor (OStD).
In Süddeutschland war für die Funktionsstelle (A 15) bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts die Amtsbezeichnung „Gymnasialprofessor“ gebräuchlich. Für das Auswahlverfahren gilt das gleiche wie beim Studiendirektor.
In Österreich ist die Bezeichnung „Professor“ bis heute die allgemeine Bezeichnung für an höheren Schulen Lehrende.